Psychoterror durch die Nachbarn 


Meine Frage

Sehr geehrte Damen u.Herren,

Ich habe eine Frage,und die Antwort ist, bitte,dringend!
Ich lebe von meiner Frau getrennt, seit einige Jahren.
Meine Frau ist schwerbehindert, 90 %! (eine schwere Form von Diabetes, Herzkrank, enorme Blutdruck-Probleme,etc,etc.)

Vor einige Jahren hatte sie eine Nachbarin, die sie massiv u.sehr oft terrorisiert hat ! : Getrampel,Sex-Orgien,lauteMusik,etc,etc.

Danach hatte sie einen Nachbar,der sie mit sehr laute Knallen belästigt hat,und dann hat er ein kleines Abhör-Gerät (oder Atrappe) von seinem Fenster,runter zu meine Fraus Fenster gelassen um sie abzuhören,oder so Psycho-Terror zu machen! Das hat etwa 1 Jahr gedauert!

Wir haben Strafantrag gestellt, er hat behauptet, daß das ein Thermomether wäre (natürlich Lüge !), aber danach hat er aufgehört.
Bestraft wurde er nicht.

Der Vermieter hat nie etwas getan um diese Peiniger zu stoppen. Sie haben sogar diese primitive Nachbarn ins Schutz genommen.

Seine Vormieterin hat irgendwann eine schriftliche Entschuldigung meiner Frau geschickt.

Das bedeutet, mehr oder weniger wurde es nachgewiesen,daß diese 2 Nachbarn meine Frau wirklich belästigt haben.

Seit Anfang 2010 wohnt in der Wohnung über meine Frau, eine Dame die ewig renoviert u.repariert hat - oft nach 22:00 Uhr - dann kam ein Herr zu ihr,und wohnt dort,und alle beide trampeln sehr oft,knallen Türen,und viel  schlimmer, sie knallen ihre Klapbetten, abends, aber insbesondere morgens, zwischen 6 und 8 Uhr,und stören meine Frau massiv und extrem. Sie hatte in den letzten 2 Monaten oft fast Herzinfarkt.

Diese Leute haben neulich sogar meine Fraus Badezimmer 2 mal überschwemmt.
Wir haben uns 2 mal freundlich bei der Dame schriftlich beschwert und eines Tages sind sie um 22:00 Uhr zu meiner Frau gekommen, sie haben bei meiner randaliert,hysterisch angeschrien,er sagte ihr daß er arbeitet,so daß meine Frau eine Rente bekommen kann !!!
(ich war nicht bei meiner Frau).

Wir haben den Vermieter besucht um uns zu beschweren, eine Kundenbetreuerin hat die ganze Zeit meine Frau unterbrochen, und angeschrien,aber brutal,u.dann hat sie meine Frau rausgeschmiessen!

Danach kamm einen Brief vom Vermieter,wo es steht,daß das Verhalten von der 2 aggressive Nachbarn von oben normal ist !!! Und der Vermieter sieht keine Gründe etwas zu unternehmen!

Das ist für uns Arroganz, Diskriminierung,u.Zynismus !
Und die Nachbarn machen weiter mit dem Psycho-Terror, insbesondere die Klappbetten-Knallerei -morgens ! Das könnte jeden morgen für meine Frau fatal sein,sie ist sehr Herz-krank,sie kann das nicht ewig aushalten !
Sie hat kein Geld,sie bekommt nur Sozialhilfe, ich auch.

Meine Frage:was sollen wir tun,es ist extrem dringend, und könnte ich den Leuten schreiben,oder sagen, daß ich Strafantrag schreiben werde, falls sie nicht sofort aufhören meine Frau zu (Psycho)terrorisieren ?

Wäre das eine Nötigung,oder Drohung ?
Meine Freunde sagten mir,daß das nicht der Fall wäre !
Bitte,antworten Sie schnell, ich bin verzweifelt,ich will meine Frau nicht verlieren !!!
Ich würde eine baldige,gute Antwort sehr schätzen !
Vielen Dank.

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Grundsätzlich sind Sie berechtigt, die geschilderten Belästigungen auch mit rechtlichen Mitteln abzuwehren, zumal dann, wenn diese zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihrer Frau geführt haben und weiterhin führen. Die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Vorgehens gegen Ihre Nachbarn sind aber davon abhängig, inwieweit es Ihnen tatsächlich gelingt, die geschilderten Vorkommnisse auch unter Beweis zu stellen. Machen Sie bestimmte Ansprüche gegen die Nachbarn geltend - etwa auf Unterlassung weiterer Belästigungen - , so müssen Sie nämlich auch die entsprechenden Tatsachen vortragen und im Bestreitensfalle unter Beweis stellen können, die diesen Anspruch rechtfertigen können. Ob und in welchem Umfang Sie dieser Darlegungs- und Beweislast genügen könnten, kann aus der Ferne und ohne genaue Kenntnis sämtlicher Sachverhaltsumstände leider nicht abschließend beurteilt werden.

In Anbetracht Ihrer gegenwärtigen Situation und zur Meidung weiterer gesundheitlicher Beeinträchtigungen Ihrer Frau empfehle ich Ihnen daher dringend, umgehend einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen und diesen mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Der Anwalt kann Ihnen auf der Grundlage sämtlicher Sachverhaltsdetails rasch und effektiv Hilfe leisten.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, einen Anwalt zu bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Suchen Sie hierzu das Amtsgericht auf, und wenden Sie sich dort an die Rechtsantragsstelle. Nehmen Sie Ihre Leistungsbescheide der letzten drei Monate mit, legen Sie sie dort vor, und beantragen Sie einen Beratungshilfeschein. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie anschließend einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen. Die entstehenden Anwaltskosten trägt der Staat.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundliche Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt