Meine Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit heutiger Post wurden wir durch unsere Finanzierungsbank, die Ostseesparkasse Rostock, informiert, das sie durch den Gesetzgeber verpflichtet ist, in regelmäßigen Abständen eine Wertfeststellung des von Ihr finanzierten und von uns bewohneten Hauses durchzuführen! Wir wohnen seit dem 21.09.2007 in einem Reihenhaus und haben bis zum heutigen Tag keinen Zahlungsrückstand oder andere Probleme mit der Bank!
Darf die Bank nach über 3 Jahren das von ihr finanzierte Objekt komplett in Augenschein nehmen und ist dies tatsächlich gängige Praxis? Wir haben in den 3 Jahren über 20000,-€ in Werterhaltung und Ausbau des Hauses und des Grundstück gesteckt!
Wir bedanken uns für Ihre Bemühungen im vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Eine derartige von der Bank behauptete gesetzliche Bestimmung zur periodischen Wertfeststellung von Immobilien ist diesseits unbekannt. Es ist auch nicht ersichtlich, wie es kraft gesetzlicher Anordnung einem Privatunternehmen sollte aufgegeben werden können, solche Wertfestellungen durchzuführen.
Die Gewährung, Durchführung und Überwachung ausgereichter Kredite, seien es Konsumenten- oder Immobilienkredite, obliegt allein den jeweiligen Finanzierungsinstituten und folgt deren Unternehmens- und Geschäftspolitik. Kommt es zu Forderungsausfällen, mögen in Einzelfällen unterschiedliche Kreditsicherungsmaßnahmen veranlasst sein.
Für solche Zahlungsschwierigkeiten ist in Ihrem Fall allerdings nichts vorgetragen, so dass die Ankündigung Ihrer Finanzierungsbank umso verwunderlicher erscheint. Sie sollten vor diesem Hintergund von der Bank Auskunft darüber verlangen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie verpflichtet zu sein glaubt, eine solche periodische Wertermittlung durchführen zu müssen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt