Meine Frage
Seit geraumer Zeit habe ich ein Problem mit meinem Obermieter (er wohnt schräg über mir - nicht direkt darüber), was mit seinem Bett zu tun hat. Irgendwann kam dieser Mensch auf die Idee, er müsse es zu einem Hängebett machen. Das Bett ist seitdem an einer Art Seilwinde befestigt, an der er es hochziehen und runterlassen kann. Der Karabinerhaken, der diesen Zug hält, ist auf meiner Seite der Wand befestigt.
Das Problem ist, dass dieses Bett knarzt, wenn er sich darin bewegt, oder darin liegt - und zwar sehr laut! Da der Haken in meiner Seite der Wand befestigt ist, überträgt sich dieses knarzende Geräusch direkt in die Wand und multipliziert sich dadurch wahrscheinlich. Auf jeden Fall ist es ein extrem unangenehmes Geräusch, was mir wirklich die Nerven raubt, da es natürlich grundsätzlich in der Nacht - beginnend am späten Abend - los geht.
Da ich das nicht ertragen kann, hab ich ihn vor langer Zeit bereits darauf hin gewiesen und er versprach mir, er würde es nun abdämmen, so dass es nicht mehr zu hören ist. Eine kurze Zeit lang funktionierte es auch, aber dann ging es wieder los. Ich war daraufhin sofort wieder bei ihm und dann begann es, dass er nicht mehr nachsichtig war und nur noch meinte: Er hat´s abgedämmt - mehr könne er jetzt nicht mehr machen. Als ich zuletzt vor einigen Monaten oben war, schmiss er mir sogar die Tür vor der Nase zu und ignorierte mich völlig.
Ich habe das Bett nun seit einigen Wochen nicht mehr gehört - vermutlich ist mal was an der Konstruktion kaputt gegangen - aber seit gestern ist dieses Geräusch nun wieder da und es macht mich einfach nur noch fertig! Ich will und muss nun irgendwas dagegen unternehmen. Mit dem Hausmeister der Hausverwaltung habe ich bereits gesprochen - er meinte damals nur, als ich es ihn habe hören lassen, das wäre zu ertragen, aber 1) ist dieser Hausmeister bereits sehr alt und hört wahrscheinlich nicht mehr richtig und zweitens muss er dieses Geräusch nicht jede Nacht ertragen, weswegen er es nicht einschätzen kann. Zudem hat die betroffene Person mit Absicht das Geräusch bei dieser Vorführung nicht in der eigentlichen Lautstärke reproduziert. Über meinen Vermieter habe ich auch nichts dagegen erreichen können, da hier alles Eigentumswohnungen sind und diese Person nicht unter deren Mietvertrag steht.
Meine Frage ist nun: Was kann ich unternehmen, wenn mir hier keiner weiterhelfen kann (will) und der Mensch nicht einsichtig ist und es weiter knarzen lässt, was mir langsam an die Substanz geht? Wie kann ich beweisen, dass es zu laut ist? Habe ich Möglichkeiten, das irgendwie zu messen? Wie sieht es rechtlich aus?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke Ihnen bereits im Vorfeld für Ihren Rat!
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Auch von Mitmietern ausgehende Lärmbelästigungen können die Annahme eines Mietmangels begründen, soweit die Lärmeinwirkungen eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Je nach Intensität und zeitlicher Dauer des Lärms kann die Mietminderung bis zu 50% betragen.
Der richtige Ansprechpartner für Sie ist ausschließlich Ihr Vermieter, denn dieser schuldet Ihnen als vertragliche Hauptpflicht die Überlassung der Mietwohnung in vertragsgemäßen - also mangelfreiem - Zustand. Sie müssen Ihrem Vermieter den Mietmangel daher anzeigen und ihm eine Frist setzen, innerhalb derer er den Mangel zu beseitigen hat.
Der Vermieter ist in Ihrem Fall verpflichtet, Ihren Nachbarn dazu anzuhalten, wirkungsvolle lärmdämmende Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass von der Bettkonstruktion keine weiteren Lärmbeeinträchtigungen für Sie mehr ausgehen. Kommt der Vermieter seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung nicht nach, sind Sie berechtigt die Miete angemessen zu mindern, solange der Mangel vorliegt.
Sie sollten zu Beweiszwecken unbedingt ein so genanntes Lärmprotokoll führen, in welchem Sie die Lärmbelästigungen nach Art, Dauer und Intensität festhalten. Zur Glaubhaftmachung der in diesem Protokoll verzeichneten Lärmbeeinträchtigungen sollten Sie zudem möglichst auch einen Zeugen benennen können, der bestätigen kann, dass es zu den von Ihnen dargelegten Lärmbelästigungen gekommen ist.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt