Mangelhaftes Handy 


Frage: Vertrag trotz defekten Handy

Ich habe am 09.02.2011 einen E-Plus Handyvertrag vor Ort in einem Mobilfunkshop geschlossen.
Das Endgerät das ich mit dem Vertrag bekam Sony Ericson X10 Mini Pro funktionierte anfangs einwandfrei, doch nach 2 Wochen bekam es hänger und funktioniert nach weiteren 2 Wochen gar nicht mehr. Ich ging zum Händler reklamierte, dieser Schickte es ein , nun der Schock es kam unrepariert zurück mit dem Hinweis Wasserschaden obwohl ich nie das Gerät mit Feuchtigkeit in Berührung brachte unrepariert zurück und dem Hinweis hier wird keine Garantie und Gewährleistung aktzeptiert. Nun will E-Plus das ich weiter zahle für einen Vertrag mit Handy Internetflatrate der ohne Endgerät so nicht nutzbar ist.

Was kann ich hier tun ?

Mit freundlichen Grüßen

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt Stellung nehme.

Der Händler kann sich seiner Einstandspflicht unter Hinweis auf einen angeblichen Wasserschaden nicht entziehen. Nach der gesetzlichen Regelung steht Ihnen ein Anspruch auf Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer zu. Die Voraussetzungen dieser Sachmängelhaftung sind hier erfüllt, denn nach der zugunsten von Endverbrauchern bestehenden Beweislastumkehrregel aus § 476 BGB wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Vertragsschluss vorlag, wenn der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate seit Vertragsschluss auftritt.

Das bedeutet, dass Sie von der Verpflichtung freigestellt sind, den Beweis darüber zu führen, dass der Mangel von Anfang vorlag. Diesen Beweis nimmt Ihnen das Gesetz im Falle des § 476 BGB ab. Aus diesem Grund hat der Verkäufer für den Mangel einzustehen. Nach der gesetzlichen Regelung haben Sie einen Nacherfüllungsanspruch. Er ist darauf gerichtet, das defekte Handy zu reparieren oder Ihnen ein funktionsfähiges neues Handy zur Verfügung zu stellen. In Ihrem Fall können Sie daher von dem Verkäufer ein neues Handy gleichen Typs verlangen.

Weisen Sie den Verkäufer auf diese Rechtslage schriftlich hin, und setzen Sie ihm zur Erfüllung seiner Rechtspflichten eine Frist von einer Woche. Kündigen Sie zugleich an, dass Sie nach ergebnislosem Fristablauf Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen werden.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt