Kündigung Stromvertrag 


Frage zum Vertragsverhältnis

Am 20.11.2010 beauftragte ich Stromio mit der Stromlieferung, Beginn ab 01.01.2011. Bei meinem bisherigen Stromlieferanten (EV Gera) habe ich per 31.12.2010 selbst gekündigt, habe auch eine Bestätigung erhalten.
Am 20.11.2010 bekam ich auch sofort von Stromio eine Bestätigungsnachricht.
Am 22.11.2010 bekam ich die nächste Email mit der Empfangsbestätigung.
Am 28.12.2010 die nächste Email mit dem Hinweis->Belieferungsverzögerung, da Ablehnung durch den Netzbetreiber.
Am 28.01.2011 die nächste Email mit dem Hinweis->Belieferungsverzögerung, da Ablehnung durch den Netzbetreiber.
Am 28.02.2011 die nächste Email mit dem Hinweis->Belieferungsverzögerung, da Ablehnung durch den Netzbetreiber.

Danach habe ich am 01.03.2011 an Stromio geschrieben, dass es ja wohl so nicht sein kann und weitergehen kann und dass ich zeitnah um Klärung bitte, ebenso habe ich an die Enso geschrieben als Netzbetreiber.
Am 02.03.2011 kam eine Empfangsbestätigung von Stromio mit dem üblichen blabla-...sie sind bemüht.
Von der Enso kam garnichts.
Am 18.03.2011 habe ich dann nochmals an Stromio geschrieben, dass ich die Nase voll habe und sämtlich Auftragserteilungen und Einzugsermächtigungen zurück ziehe. Da erst hatte ich gemerkt, dass die gar nichts abbuchen. Die letzte Abbuchung war im Januar die Abrechnung der EV Gera.
Am 19.03.2011 kam wieder ne Empfangsbestätigung von Stromio mit dem üblichen blabla ->Für die Wartezeit entschuldigen wir uns bereits vorab bei Ihnen und versichern, dass wir uns in jedem Fall um Ihr Anliegen kümmern werden.

Meine Fragen: Da ich nun nicht weiß, ob die den Auftrag rausgenommen haben, kann ich mir einfach einen neuen Stromanbieter suchen?
Und wer kommt jetzt für die Bezahlung ab 01.01.2011 auf? Muss ich das alles nachzahlen und an wen? Eigentlich ist doch Stromio dran schuld, ich dachte ja die buchen die angegebenen Raten ab.

In der Hoffnung auf Hilfe -

Antwort von Herrn Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Das Vertragsverhältnis mit Stromio sollte absprachegemäß am 01.01. beginnen. Als Folge der Ablehnung konnte Stromio die Belieferung nicht aufnehmen. Trotz mehrmaliger Anmahnungen Ihrerseits ist es Stromio nicht gelungen, das Leistungshindernis zu beseitigen und die vertraglich geschuldete Erfüllung sicherzustellen. Dieses Leistungshindernis hat allein Stromio zu vertreten. Das Unternehmen hat daher seinen Teil der Vertrages seit dem 01.01. nicht erfüllt. Da Sie bereits mehrfach erfolglos vertragsgerechte Erfüllung eingefordert haben, ist Ihnen ein weiteres Zuwarten nicht mehr zuzumuten. Sie können daher vom Vertrag mit Stromio zurücktreten und sich einen anderen Anbieter suchen. Erklären Sie den Vertragsrücktritt unter Darstellung dieser Rechtslage schriftlich.

Da Sie offenbar weiterhin von Ihrem örtlichen Grundversorger mit Strom beliefert wurden und werden, hat dieser auch Anspruch auf die bisher in 2011 angefallenen Entgelte. Sind hier noch Rechnungen offen, so sind diese dem Grundversorger gegenüber zu begleichen.

Welchen ersatzfähigen Schaden Sie darüber hinaus geltend machen wollen, ist nicht nachzuvollziehen, denn dass Sie den Strom nicht kostenfrei beziehen können, dürfte klar sein. Da aber Stromio - wie Sie selbst vortragen - keinerlei Abbuchungen bei Ihnen vorgenommen hat, ist nicht ersichtlich, welcher Schaden Ihnen entstanden sein soll.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt