Kaufvertrag zustande gekommen? Muss Händler liefern? 


Meine Frage

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit habe ich folgende Frage:

habe am 13.02.2011 eine Bestellung von einem Handy Nokia C5-03 auf der Internetseite www.mobileforyou de getätigt.
Das Handy kostete dort 11,50 Euro, habe das dann auch direkt mit Paypal bezahlt.

Auf der Seite stand dann auch folgendes, wenn ich mich mit meinem namen eingeloggt habe:

Bestelldatum: Sonntag, 13. Februar 2011                     

Versandart: Versandkosten:
Zahlungsweise: PayPal

Bestellhistorie

13.02.2011    offen           

Artikel:

Artikel:      

Stk.:    Artikel:    Artikel Nr.:    Einzelpreis:    Preis:      
1    x    C5-03
Farbe:Grau
Lieferzeit: unbekannt    1629495    11,90 €    11,90 €     

Zwischensumme: 11,90 €      
Versandkosten: 4,90 €      
inkl. USt 19%: 3,19 €      
Summe: 16,80 €

Heute kam folgende Mail:

Sehr geehrter Kunde,

gemäß Ziff. 3 der einbezogenen AGB kommt der Kaufvertrag mit Ihnen erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung und durch Zusendung der Ware annehmen. Eine automatisch per E-Mail erfolgende Bestätigung, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben, stellt keine Auftragsbestätigung dar.

Ihre Bestellung können wir nicht annehmen, da der von Ihnen bestellte Artikel leider nicht mehr lieferbar ist. Ein Kaufvertrag ist damit nicht zustande gekommen.

Falls Sie Ihren bestellten Artikel schon bezahlt haben, erfolgt eine Rücküberweisung unverzüglich nach Zahlungseingang.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bestellnummer: 302

Stk.     Produkt       
1    x    C5-03

Farbe:Grau     

Jetzt ist es aber so, das so wie die mir geschrieben haben, das das Nokia C5-03 nicht mehr lieferbar ist, nicht stimmt, sondern es auf der Seite noch angeboten wird, und sogar
mit sofort Lieferbar!Nur jetzt teurer 188,50.

Ich gehe eher davon aus, das die meine Bestellung storniert haben, da die sich mit dem Preis vertan haben, also zu günstig angeboten haben, deshalb habe ich das ja auch gekauft.
Dürfen die meine Bestellung einfach stornieren, obwohl die mir schreiben wegen nicht mehr lieferbar, obwohl es noch lieferbar und sogar für sofort ist?

Bitte um schnellstmögliche Antwort!

Danke

Mit freundlichen Grüßen

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Anbieter sich im Recht befindet und Sie keinen Anspruch auf Auslieferung des Handy zum Preis von 11,90 Euro haben. 

Ziffer 3 der AGB des Unternehmens lautet wie folgt:

Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Tele-Planet Ihre Bestellung durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annimmt. Eine automatisch per E-Mail erfolgende Bestätigung, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben, stellt keine Auftragsbestätigung dar.

Mit der Bestellung des Handys sind die AGB des Anbieters wirksamer Bestandteil des Vertrages geworden, denn Sie konnten diese auf der Webseite einsehen und zur Kenntnis nehmen. Ziffer 3 der Vertragsbedingungen bestimmt aber unmissverständlich, dass es zur rechtswirksamen Begründung des Kaufvertrages entweder der audrücklichen Auftragsbestätigung durch die Firma oder jedenfalls der Zusendung der Ware bedarf.

Keine dieser beiden Voraussetzungen ist vorliegend erfüllt. Sie haben lediglich eine Bestätigung darüber erhalten, dass Ihre Bestellung bei dem Unternehmen eingegangen ist. Dies stellt aber nach der insoweit eindeutigen Regelung in den AGB gerade keine Auftragsbestätigung, sondern nur eine Servicemitteilung dar.

Ein Kaufvertrag is demzufolge nicht zustande gekommen, so dass Sie keine Lieferung des Handys verlangen können.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick üer die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt