italienisches Erbrecht 


Meine Frage

Meine Tante aus Italien ist vor einigen Jahren verstorben. Sie war die einzige Schwester meiner
Mutter und hatte weder Ehemann noch Kinder.

Soweit ich informiert bin, wäre ihr Erbe (sie hatte ein Haus und mehrere Grundstücke) an meine Mutter gegangen. Da meine Mutter aber schon vor meiner Tante verstorben ist, wurde das Erbe unter meine 5 Geschwister aufgeteilt.
Mich, der ich seit 30 Jahren in Deutschland lebe, hat man dabei sozusagen "unterschlagen". Ein Testament lag meiner Meinung nach nicht vor.

Ich habe wenig Kontakt zu meiner Familie und wenn ich mal mit jemandem über dieses Thema spreche, wird mir immer eine andere Version erzählt. Meine Frage wäre nun: Macht es Sinn, wenn ich hier vor Ort zu einem Anwalt gehe und die Angelegenheit überprüfen lasse? Oder habe ich sowieso keinen Anspruch
auf irgendetwas?

Für Ihre Antwort möchte mich schon einmal vorab bedanken

Freundliche Grüße

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Sollten Ihre Sachverhaltsangaben so aufgefasst werden müssen, dass Ihre Tante in Italien verstorben ist - in diesem Punkt ist Ihre Schilderung unklar -, so beurteilt sich die Erbfolge naturgemäß nach dem italienischen Erbrecht. Auch dort gilt, dass zunächst etwaige testamentarische Verfügungen maßgeblich sind. Fehlt es an solchen, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Einen guten Überblick über die gesetzliche Erbfolge nach italienischem Recht vermitteln die folgenden Seiten:

http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/italienisches-erbrecht/italieni...

http://www.fach-anwalt-erbrecht.de/italien.html

Grundsäzlich können Ihnen danach als Neffen erbrechtliche Ansprüche zustehen. Inwieweit diese allerdings in Anbetracht des zeitlichen Ablaufs und der konkreten Umstände (noch) durchsetzbar sind, kann mangels Kenntnis des Sachverhaltes und der Details des italienischen Rechts aus der Ferne nicht abschließend beurteilt werden.

Vor diesem Hintergrund könnte es - vor allem angesichts der Höhe des Nachlasses Ihrer verstorbenen Tante - durchaus Sinn machen, einen auf das italienische Recht spezialisierten Rechtsanwalt in Deutschland zu kontaktieren, um etwaige Ansprüche zu prüfen. Folgende Kollegen kann ich Ihnen hierzu empfehlen:

http://www.kanzlei-reiss.de/

http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/italienisches-recht/italienisch...

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt