Behandlungsfehler durch Ärzte 


Meine Frage

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

erst einmal möchte ich mich bedanken, dass man Sie kostenlos um Rat bitten kann.

Kommen wir zu meiner Vorgeschichte:

Ich habe seit Jahren starke Atemprobleme (atme fast nur noch durch den Mund) und wurde auch schon zwei mal operiert.
Das erste mal 2008 und das zweite mal war 2009. Doch es gab keine großartige Besserung, also bin ich zu meinem Hals-Nasen-Ohrenarzt gegangen und habe mich untersuchen lassen.
Ich habe ihm auch gesagt, dass ich nicht wirklich einen Unterschied merke sondern eher das Gefühl habe jetzt schlechter Luft zu bekommen. Mein Arzt meinte darauf hin nur lächelnd
"Da hat man wohl zu viel operiert"...."Das letzte was ich ihnen raten würde wäre eine 3. Operation...." Ich war natürlich sauer und sehr aufgebracht und hab mir dann die Möglichkeiten angehört die ich noch habe.

Ich habe über Monate diverse Nasensprays geholt bzw. probiert (was aber nicht sehr günstig war und obendrein auch noch schmerzhaft - da meine Nase immer trockener und schmerzempfindlicher wurde).

Vor einem Monat etwa bin ich erneut zu einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt gegangen (aber dieses mal zu einem anderem), weil ich das nicht so hinnehmen konnte. Ich studiere und arbeite nebenbei, mein nebenjob ist
auch sehr stressig.. meine Atmung fehlt nicht nur Nachts beim Schlafen sondern den ganzen Tag über. Der neuen Ärztin habe ich meine ganze Situation geschildert - und sie war empört über die Aussagen des Arztes
und meinte man könne da definitiv was ändern. Also nahm ich mir einen Überweisungsschein für das Krankenhaus.

Im Krankenhaus bekam ich vom Oberarzt folgende Sätze mehrmals zu hören "ich weiß nicht was ich noch machen soll..." , ".. ich weiß nicht was man da noch ändern könnte.." und am Ende kam er zum Entschluss, dass
wenn er mich noch einmal operieren würde ich sehr viel schlechter oder kaum noch Luft kriegen würde - man hätte ja "genug" raus operiert... Und sein Vorschlag wäre KOCHSALZLÖSUNG den Rest meines Lebens zum durchspülen!

Ich werde mich noch in einem anderem Krankenhaus untersuchen zu lassen, meine Angst ist aber zu groß das wirklich nichts mehr daran gemacht werden kann und ich Abhängig von Kochsalzlösung und Co werde.

Daher meine Frage, muss ich das jetzt alles so hinnehmen oder kann ich rechtliche Schritte gegen die Ärzte einleiten????

Vielen Dank im voraus.

Freundliche Grüße

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Es ist nicht ersichtlich, welche rechtlichen Schritte Sie gegen die Sie behandelnden Ärzte einleiten sollten können. Wollen Sie die Ärzte belangen, die die beiden ersten Operationen durchgeführt haben, so müssen Sie etwaige ärztlche Beratungs- oder Behandlungsfehler im Einzelnen darlegen und beweisen.

In Arzthaftungsfällen gelten hohe Anforderungen an die vorzutragenden Beweistatsachen. Sie müssten entsprechende medizinische Gutachten beibringen können, aus denen sich nicht nur schlüssig ergibt, dass den Ärzten ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, sondern darüber hinaus auch, dass gerade dieser Bhandlungsfehler - und keine andere denkbare Ursache - für den Eintritt eines Gesundheitsschadens bei Ihnen verantwortlich war.

Die gleichen Darlegungs- und Beweisprobleme hinsichtlich möglicher Beratungs- und Behandlungsfehler gelten auch für die übrigen Ärzte, bei denen Sie sich in Behandlung befunden haben. Auf der Grundlage der von Ihnen geschilderten Umstände erscheint es zumindest fraglich, ob in Ihrem Fall überhaupt von solchen Behandlungsfehlern die Rede sein kann. Aus der Ferne lässt sich dies nicht abschließend beurteilen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsnwalt