Bank droht mit Schufa-Eintrag 


Meine Frage

Sehr geehrte Damen und Herrn RA,

ein Bankangestellter mahnte und drohte mit Schufaeintrag usw.
Er antwortete auf meine Schreiben nicht.
Ich musste, um diese unberechtigten Forderungen entgegen zu wirken einen Anwalt konsultieren.
Es stellte sich heraus, da0 unberechtigter Weise diese Unterlagen versenden wurden. Also ein klarer Fehler des Bankangestellten.

Nun habe ich kein unwesentlichen Anwaltskosten.
Wer muß die Kosten übernehmen. Meinen Rechtsverständnis nach die Bank, evt. Sogar der Angestellte, da er überhaupt nicht auf meine Schreiben reagiert hat und somit grob fahrlässig gehandelt und Schaden verursacht hat.

Mein Anwalt schrieb, daß es wohl ein Gerichtsurteil gäbe , daß dies zum normalen Lebensrisiko gehöre?!?!
Das kann doch nicht wahr sein, da macht ein Bankangestellter einen Fehler, reagiert auf kein Schreiben, so daß man gezwungen ist, einen Rechtsbeistand einzuschalten, bevor was schlimmeres passiert, dann soll ich noch auf den Kosten sitzen bleiben. Hier fehlt mir gänzlich das Verständnis.
Ich muß wohl nicht erwähnen, daß die Rechtschutzversicherung genau diesen Fall natürlich nicht abdeckt, welch Wunder.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Exakte Einzelheiten zum Sachverhalt sind Ihrer Schilderung nicht zu entnehmen. So bleibt insbesondere offen, weshalb der Bankangestellte Ihnen mit einem Schufa-Eintrag gedroht hat. Eine abschließende rechtliche Würdigung ist daher nicht möglich. Insbesodere kann nicht beurteilt werden, inwieweit dem Angestellten der Bank tatsächlich eine vertragliche Pflichtverletzung zur Last fällt, die die Bank sich unter Umständen zurechnen lassen müsste.

Dies vorausgeschickt, kann im Allgemeinen aber festgehalten werden, dass die einem Anspruchsteller erwachsenden Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich auch erstattungsfähig sind, wenn er darlegen und unter Beweis stellen kann, dass der geltend gemachte Anspruch ihm auch tatsächlich zusteht.

Ist Ihnen durch das (nachweisbare!) Fehlverhalten des Bankangestellten ein bezifferbarer Schaden entstanden, oder mussten Sie zur Erfüllung eines Anspruchs auf Löschung eines unberechtigten Schufa-Eintrags, den der Angestellte bewirkt hat, einen Rechtsanwalt einschalten, so wären in beiden Fällen die entsprechenden Kosten für den Anwalt auch von dem Bankangestellten oder der Bank zu tragen.

Dies allerdings immer nur unter der Voraussetzung, das Sie jeweils im Einzelnen nachweisen könne, dass der Angestellte tasächlich seine ihm obliegenden Pflichten Ihnen gegenüber verletzt hat und Ihnen aus dieser Pflichtverletzung ein entsprechender Schaden entstanden ist.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

 

Dankes-Email des Ratsuchenden

Danke für die prompte Antwort.
Dachte mir, daß mein Rechtsverständnis nicht so falsch liegen kann wie mein Anwalt mir glaubend machen möchte.
Werde Ihr Schreiben meinen Anwalt mal unter die Nase halten.

Für mich keine Frage, daß ich Sie weiter empfehle.