Auto bei Ebay gekauft - entspricht nicht der Beschreibung 


Meine Frage

Ich habe ein PKW über Ebay gekauft, der bei Abholung sehr stark von der Beschreibung entfernt war.

Ich möchte Schadenersatz anfordern. Wie gehe ich vor?
Ich war vor Ort um das Auto mitzunehmen, aber leider habe ich ein Schrotthaufen gekauft.

Die Radläufe anschauen hab selber noch mal fotografiert.

Beide Radläufe hinten sind voll rost und mit Spachtel und Pinsel bedeckt.

Habe mich nicht getraut eine Probefahrt zu machen, da der Auspuff sehr wackelig war und der Innenraum sehr schmutzig ist.

3 te Hand, in Beschreibung 2 te
Kein Scheckheft.
Der erste Brief nicht vorhanden.
Der Kofferraum unter allem, voll mit Maler Farben und Pulver die nicht mehr entfernt werden.
Weitere Mängeln im Anhang aufgelistet.
Habe selber ein paar Bilder gemacht vor Ort aber dann ist der Verkäufer wütend geworden.

Danke für Ihre Antwort.

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Der von Ihnen über ebay ersteigerte PKW ist ausweislich der auf der betreffenden Seite einsehbaren Konditionen unter Ausschluss der gesetzlichen Mangelgewährleistungshaftung verkauft worden. Dies ist bei Fahrzeugverkäufen unter Privaten durchaus üblich und rechtlich nicht zu beanstanden. Selbst wenn der PKW daher nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit haben und mängelbehaftet sein sollte, stehen Ihnen keine Ansprüche gegen den Verkäufer zu, denn mit Abschluss des Kaufvertrages haben Sie sich mit dem Gewährleistungsausschluss einverstanden erklärt.

Sie könnten den Kaufvertrag allenfalls mittels einer Anfechtung in Wegfall bringen, wenn Sie arglistig getäuscht worden wären. Hierfür trifft Sie aber die volle Darlegungs- und Beweislast. Das bedeutet, Sie müssten im Falle eines Rechtsstreites den Nachweis führen, dass Sie arglistig getäuscht worden sind. Das ist allerdings unter voller Würdigung der von Ihnen unterbreiteten Tatsachen und unter Berücksichtigung der Angaben des Verkäufers zweifelhaft, denn das ein über 15 Jahre altes Auto sich nicht in einem einwandfreien Zustand befinden kann, ist unstreitig. Auf Kratzer und Dellen weist der Verkäufer aber selbst hin, und auch den eingestellten Fotos des Verkäufers ist eindeutig zu entnehmen, dass das Auto Gebrauchsspuren zeigt und sich auch im Übrigen in einem seinem Alter entsprechenden Zustand befindet.

Allein die von Ihnen beanstandeten Mängel sind nicht so erheblich, dass Sie bei dem Kauf eines - zumal so alten - Fahrzeuges von so großem Gewicht wären, dass der Verkäufer Sie hierüber vorab hätte informieren müssen. Das gilt für fehlendes Scheckheft und fehlenden ersten Brief, es gilt gleichermaßen für Verschmutzungen und Kaugummi im Pkw und auch für die Malerfarbe im Kofferraum. Sämtliche dieser Mängel sind bei einem derart alten Gebrauchtfahrzeug nicht so erheblich, als dass Sie hierüber ausdrücklich hätten aufgeklärt werden müssen. Sie haben daher auch kein Anfechtungsrecht.

Ansprüche stehen Ihnen somit nicht zu. Sie sollten daher von der Ihnen verkäuferseitig eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, von dem Vertrag zurückzutreten. Es handelt sich hier um ein Entgegenkommen des Verkäufers, denn er ist unter den gegebenen Umständen rechtlich nicht verpflichtet, Sie aus dem Vertrag zu entlassen, sondern könnte vielmehr auch auf Vertragserfülllung bestehen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt