Meine Frage
Ich bin 27 Jahre alt. Ich habe mit 21 Jahre, also im Jahre 2005 ein Haus gekauft und die Eigenheimzulage beantragt.
Damals habe ich ich aber ein Bruttojahreseinkommen von über 35.000 Euro gehabt und somit die Grenze überschritten, und da ich nicht verheiratet war und auch keine Kinder hatte, musste ich die Eigenheimzulage zurückzahlen und sie wurde mir somit gestrichen.
Ich habe im Jahr 2008 geheiratet und im Oktober 2010 ein Kind bekommen. Meine Frage lautet: könnte ich jetzt die Eigenheimzulage erneut beantragen? Das Haus wurde wie schon oben erwähnt in 2005 gekauft, in der Zeit gab es ja noch Anspruch auf Eigenheimzulage.
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Die Eigenheimzulage wurde mit Wirkung zum 01.01. 2006 zwar abgeschafft. Dennoch können auch heute noch Personen Anspruch auf die Eigenheimzulage haben, die als Erwerber bis zum 31.12. 2005 einen notariellen Kaufvertrag über den Erwerb eines Eigenheimes abgeschlossen haben.
Da Sie vor dem 31.12.2005 einen solchen Kaufvertrag abgeschlossen haben, haben Sie grundsätzlich auch noch Anspruch auf die Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz, sofern Sie die weiteren persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zulage erfüllen.
Sie müssen die Eigenheimzulage bei dem für Sie zuständigen Finanzamt beantragen. Entsprechende Antragsformulare können Sie auch im Internet auffinden und ausdrucken lassen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt