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Frage zur Online Abo - Inkasso

Guten Tag,
ich habe folgende Nachricht von einem Inkasso Unternehmen erhalten und weiss jetzt jedoch nicht was ich machen soll, ich bin mir keiner Schuld bewusst.

Ich würde mich über Hilfe freuen.

Mit freundlichen Grüßen

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Anbei die Mitteilung:

Sehr geehrtes Mitglied von www.((Erotikseite liegt uns vor).!

Ihnen ist sicherlich entgangen die noch offene Rechnung zu begleichen,
leider ist auf unserem Konto noch keine Zahlung eingegangen.

Sollte wir keinen Zahlungseingang feststellen, müssen wir von einem
Betrugsdelikt ausgehen und gegebenfalls Strafanzeige mit der bei Ihrer
Anmeldung gespeicherten Daten

(E-Mail Addresse liegt uns vor)
Internetprovider (Anbieter liegt uns vor) IP Adresse (IP Adresse liegt uns vor)
Anmeldezeitpunkt (Datum liegt uns vor) erstatten.

Anhand dieser Daten kann die Staatsanwaltschaft herausfinden von welchem
Anschluss aus dieser Dienst erworben wurde.

Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen zusätzlich in Rechnung
gestellt.

Sie haben erworben:
________________________________________________________________________

Leistung: 30 Tage Softerotik Mitgliedschaft bei
www.(Erotikseite liegt uns vor)
Betrag: 89,00 EUR
Mahngebühren: 10,00 EUR
_______________________________________________________________________
Gesamtbetrag: 99,00 EUR

Bitte überweisen Sie den offenen Betrag binnen 5 Tagen auf unser Konto:

 

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Inwieweit in Ihrem Fall ein zur Zahlung verpflichtender Vertrag wegen der behaupteten Mitgliedschaft abgeschlossen wurde, kann aus der Ferne und ohne Kenntnis der Sachverhaltsdeteils nicht beurteilt werden.

Für die Zahlungspflicht auf solchen Seiten gilt stets Folgendes: Soweit Sie sich lediglich registriert haben, ohne in irgendeiner Form auf das Zustandekommen einer vertraglichen Bindung oder auf eine Kostenpflichtigkeit von in Anspruch zu nehmenden Leistungsangeboten hingewiesen worden zu sein, ist in keinem Falle ein Vertrag entstanden, der Sie zu irgendwelchen Zahlungen verpflichten würde. Das gleiche gilt, falls eine Kostenpflichtigkeit auf der Seite ganz bewusst verschleiert wird.

Liegen diese Voraussetzungen in Ihrem Falle vor, so weisen Sie die geltend gemachte Forderung zurück. Nutzen Sie hierzu das Musterschreiben des Verbraucherschutzes auf folgender Seite, und zwar den "Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Volljährigen":

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ129496481703247/link436441A.html

Weitere Inkassoanschreiben sollten Sie ignorieren. Lassen Sie sich insbesondere nicht einschüchtern und unter Zahlungsdruck setzen. Es gehört zum üblichen Vorgehensmuster dieser Firmen, eine entsprechende Drohkulisse aufzubauen und den vermeintlichen Kunden Schufa-Einträge, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Strafanzeigen und dergleichen mehr in Aussicht zu stellen, um sie zur möglichst schnellen Zahlung zu veranlassen.

Aktiv werden müssten Sie erst, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zuginge, dem Sie binnen 14 Tagen widersprechen müssten. Unseriöse Firmen beantragen einen gerichtlichen Mahnbescheid aber nahezu nie, denn sie wissen um die Unwirksamkeit der geltend gemachten Forderung und versuchen regelmäßig, durch systematischen Druckaufbau ihre Opfer außergerichtlich zahlungsbereit zu machen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt