Amazon Affiliatepartner 


Meine Frage

Hallo,

ich betreibe eine Webseite über Katzen.
Dort habe ich einen Impressum mit Disclaimer ( Haftungsausschluß/Datenschutz), vorsichtshalber
sind unter Datenschutz auch die Ergänzungen für Goolge-Analytics und Facebook eingetragen.

Durch einen Bekannten habe ich von Affiliatemarketing gehört und dachte mir z.B. zu meinen Themen Bücher von Amazon einzubinden.
Es gibt aber auch etliche Bücher zum direkt Download.

Die rechtlichen Aspekte konnte ich bei meiner Websuche nicht klären.

Ich möchte jetzt wissen, ob ich beim Affiliatemarketing nachfolgendes brauche und wo ich dafür Muster finde:

  1. Muß ich auf meiner Seite darauf hinweisen, das ich ein Affiliatemarketer bin und sich Werbelinks auf meiner Homepage befinden.
  2. Widerrufs-/Rückgaberecht (sind auch Download Artikel dabei.)
  3. Datenschutz (sollte ich einen Link auf die Datenschutzerklärung des Affiliatenetzwerks setzen, wo, mit welcher Text)


Viele dank für die Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Bewerben Sie als Affiliate-Marketer Produkte des Unternehmens "Amazon", so trifft Sie zunächst die von dem Unternehmen angeordnete Kennzeichnungspflicht in Ihrem Impressum. Auf der nachfolgenden Seite können Sie einen Mustertext für diese Kennzeichnungspflicht einsehen:

http://marketing.money2010.de/hinweis-amazon-affiliate/

Eine Hinweispflicht trifft Sie nach dem Telemediengesetz auch hinsichtlich der Verwendung von Facebook Social Plugins unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Kommen Sie dieser Hinweispflicht nicht nach, setzen Sie sich der Gefahr einer kostenträchtigen Abmahnung aus. Weiterführende Orientierung zu dieser Hinweispflicht finden Sie hier:

http://www.geld-online-blog.de/tipps-infos/facebook-social-plugins-und-d...

Bieten Sie im Übrigen kostenpflichtig Bücher zum Download auf Ihrer Seite an, oder verlinken Sie gegen Gewinnbeteiligung zu anderen Seiten mit kostenpflichtiger Downloadmöglichkeit, unterliegen Sie den weiteren Impressumspflichten des Telemediengesetzes. Einen sehr guten Überblick mit entsprechenden Mustertexten bietet die folgende Seite:

http://www.legalershop.de/demobereich/rechtsthemen/die-impressumspflicht...

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt