Meine Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich hat heute abend ein gewisser Herr Lenz der Firma Superchance Deutschland angerufen und behauptet, ich hätte vor längerer Zeit ein Gewinnspiel abgeschlossen. Dieses würde ab sofort kostenpflichtig werden. Ich könnte es aber – wenn ich sofort kündige – nach 3 Monaten beenden. Monatlich kostet der Spaß 59,-- EURO. Wenn ich jetzt auflege und nichts tue, läuft das Gewinnspiel 12 Monate.
Meine Bankverbindung hat die Firma vorliegen, ich sollte sie aber nochmals bestätigen. Sollte ich die Beiträge zurückbelasten lassen, wird ein Inkassobüro beauftragt. Und dann wird eine Rechnung über 12 Monate erstellt.
Ich war so doof und habe die Bankverbindung bestätigt. Ich soll nun die schriftlichen Unterlagen innerhalb 4 bis 7 Tagen per Post erhalten.
Bei Fragen soll ich die Rufnummer 01805/012813 anrufen. Sie rufen auch gerne zurück.
5 Minuten später kam ein Kontrollanruf, der angeblich aufgezeichnet wird. Hier wurden die vorigen Aussagen nochmals bestätigt.
Habe ich eine Möglichkeit, das ganze noch zu stoppen? Wie ist die Rechtslage, wenn ich die Abbuchungen widerrufe? Kann ich – wenn die schriftlichen Unterlagen vorliegen – den angeblichen Vertrag per Einschreiben kündigen?
Ich bin mir nicht bewusst, jemals ein Gewinnspiel abgeschlossen zu haben, da ich denen skeptisch gegenüber stehe.
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratschender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Sie sind - wie so viele - leider Opfer gezielter Abzocke geworden. Neben zahlreichen im Internet ausgelegten Abo-Fallen greifen unseriöse Firmen gerne auch zum Mittel des so genannten "cold calls". Dabei werden arglose Verbraucher angerufen, um sie am Telefon zum Abschluss irgendeines Vertrages über die Inanspruchnahme einer vermeintlichen Diensleistung zu nötigen. Häufig - wie in Ihrem Fall - spiegeln die Betrüger einen angeblich bereits erfolgten Vertragsschluss vor oder setzen Verbraucher im Laufe solcher Telefonate systematisch unter Druck, indem sie mit der Einschaltung von Inkassodiensten und rechtlichen Nachteilen wie Schufa-Eintrag oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen. Sämtliche dieser Methoden sind darauf gerichtet, den Verbraucher zu verunsichern und gefügig zu machen.
Unter derartigen Bedingungen kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande. Die Ihnen am Telefon abgenötigte vertragliche Erklärung ist wegen arglistiger Täuschung anfechtbar. Da der Vertragsschluss telefonisch erfolgte, unterliegt Ihre Vertragserklärung zudem dem gesetzlichen Widerrufsrecht gemäß §§ 312b,d BGB. Sind Sie - wovon auszugehen ist - am Telefon über Ihr Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt worden, steht Ihnen das Widerrufsrecht nicht nur in der gesetzlich vorgesehenen Frist von 14 Tagen, sondern zeitlich unbegrenzt zu.
Gehen Sie nun folgendermaßen vor: Richten Sie ein Musterschreiben des Verbraucherschutzes an die Firma, mit dem Sie jede vertragliche Bindung unter sämtlichen rechtlich erheblichen Gesichtspunkten zurückweisen (Anfechtung, Widerruf, Kündigung und Bestreiten eines Vertragsschlusses). Auf der nachfolgend eingestellten Seite des Verbraucherschutzes finden Sie das Mustershreiben des Verbraucherschutzes:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ129423270827346/link436441A.html
Wählen Sie das "Musterschreiben zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Volljährigen" aus. Versenden Sie das Schreiben unbedingt als Einschreiben mit Rückschein, um sich gegen ein mögliches Bestreiten des Zugangs durch die Firma abzusichern. Heben Sie die Postbelege sorgfältig auf. Sämtliche weitere Anschreiben der Firma ignorieren Sie sodann. Aktiv werden müssten Sie erst wieder, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugehen sollte. Diesem müssten Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Beachten Sie: Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jedermann erwirken. Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob eine geltend gemachte Forderung tatsächlich besteht. Dies geschieht erst im Klageverfahren. Eben aus diesem Grunde lassen es betrügerische Firmen nahezu nie zum Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides kommen, denn sie wissen, dass die Forderungen nicht bestehen und sie im Prozess unterliegen würden. Daher setzen sie alles daran, die vermeintlichen Ansprüche vorgerichtlich beizutreiben - und zwar durch Einschaltung von Inkassodiensten, die ebenfalls nach dem eingangs beschriebenen Muster verfahren und den Verbraucher unter massiven Druck setzen, um ihn zahlungsbereit zu machen.
Sie sollten darüber hinaus in Erwägung ziehen, die Firma wegen versuchten Betruges anzuzeigen. Mit wem Sie es zu tun haben, mögen Sie der nachfolgenden Seite entnehmen:
http://www.abzocknews.de/tag/gewinn-super-chance/
Wie Sie den Infromationen entnehmen können, ist die Firma bereits in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geraten. Deshalb sollten Sie das gesetzeswidrige Verhalten der Firma überdies der Bundesnetzagentur melden. Diese Behörde überwacht den Missbrauch verbotener Telefonwerbung und kann entsprechende Sanktionen bei Verstößen verhängen. Sie können den Missbrauch auf der Webseite der Bundesnetzagentur auch online melden. Geben Sie dabei die von Ihnen bezeichnte Rufnummer der Firma an. Suchen Sie hierzu folgende Seite auf.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt