Abo-Falle Outlets.de 


Frage zur Online Abo Falle

Hallo erstmal,

und zwar habe ich auf einer Seite gesehen das sie kostenlos fragen beantworte, es geht darum das ich zum 2 ten mal aufgefordert werde von der Internet seite Outlets.de 90 euro zahlen muss. Die setzen mich
unter druck und ich bin mir nicht sicher ob ich bezahlen soll.da stand auch das ich den wiederrufsrecht verpasst habe und damit den betrag bezahlen muss. Bitte geben sie mir Tipps was ich machen kann.

Vielen Dank im voraus.

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Sie sind Opfer typischer Internetabzocke geworden und sollten unter keinen Umständen Zahlung leisten. Wer sich hinter "outlets" verbirgt, und mit welchen Methoden dieser Anbieter im Einzelnen arbeitet, können Sie durch Eigenrecherche im Internet in Erfahrung bringen.

Für die Zahlungspflicht aufgrund vermeintlicher Verträge mit outlets und vergleichbaren Anbietern gilt stets Folgendes: Soweit Sie sich lediglich auf der Seite angemeldet haben, ohne in irgendeiner Form auf das Zustandekommen einer vertraglichen Bindung und eine Kostenpflichtigkeit von bestimmten Leistungsangeboten hingewiesen worden zu sein, ist in keinem Fall ein Vertrag entstanden, der Sie zu irgendwelchen Zahlungen verpflichten würde. Das gleiche gilt, falls eine Kostenpflichtigkeit auf der Seite gezielt verschleiert wird.

Sie sollten vorsorglich ein Musterschreiben per Einschreiben mit Rückschein zur Versendung bringen, mit dem Sie eine vertragliche Bindung unter jedem rechtlich erheblichen Gesichtspunkt zurückweisen.

Nutzen Sie hierzu das Musterschreiben des Verbraucherschutzes auf folgender Seite, und zwar den "Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Volljährigen":

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ129496481703247/link436441A.html

Sie können weitere Anschreiben sodann ignorieren. Lassen Sie sich insbesondere nicht einschüchtern und unter Zahlungsdruck setzen.

Es gehört zum üblichen Vorgehensmuster dieser dubiosen Firmen, eine entsprechende Drohkulisse aufzubauen und den vermeintlichen Kunden Schufa-Einträge, Besuche des Gerichtsvollziehres, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und dergleichen mehr in Aussicht zu stellen, um sie zur möglichst schnellen Zahlung zu veranlassen.

Aktiv werden müssten Sie erst, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zuginge, dem Sie binnen 14 Tagen widersprechen müssten. Firmen wie "outlets" beantragen einen gerichtlichen Mahnbescheid aber nahezu nie, denn sie wissen um die Unwirksamkeit der geltend gemachten Forderung und versuchen regelmäßig, durch systematischen Druckaufbau ihre Opfer außergerichtlich zahlungsbereit zu machen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt