Verhalten im Onlinebetrugsfall 


Meine Frage


Hallo,

folgender Fall

Ich habe 2009 bei Ebay was angeboten. Daraufhin hat es jemand ersteigert. Der Preis betrug 239,00 Euro. Leider ist mir das Gerät heruntergefallen, somit konnte ich das Gerät nicht versenden, habe das mitgeteilt , haben ausgemacht das ich das Geld zurückzahle.

Da ich Hartz 4 Empfänger bin, habe ich bisher noch 89 Euro offen und habe ihm mitgeteilt in 2 Monatsraten ab zu bezahlen,er hat mit Anzeige wegen Betrugs gedroht und meldet sich seitdem nicht mehr.

Klar hatte ich das schon lange bezahlen können,was soll ich nun machen? was ist wenn ich Anzeige erhalte wegen Betrugs? Habe ca. 6 Einträge bei Akten wegen kleinen Betrügen. Danke.

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhatsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Grundsätzlich waren und sind Sie nicht berechtigt, das Ihnen von dem ebay-Käufer überwiesene Geld über einen so langen Zeitraum so ohne weiteres einzubehalten. Es bedeutete bereits ein Entgegenkommen des Käufers, dass dieser sich auf die Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihnen eingelassen hat.

Sie sollten daher umgehend den noch ausstehenden Restbetrag an den Käufer überweisen, wenn Sie nicht riskieren wollen, dass tatsächlich gegen Sie als Folge einer Strafanzeige Ermittlungen aufgenommen werden. Ein Ihnen zur Last gelegter Betrug würde voraussetzen, dass Sie von Anfang nicht beabsichtigten, nach Erhalt des Geldes die ersteigerte Ware zu Versendung zu bringen. In Anbetracht Ihrer bisherigen Betrugsfälle wird man Ihnen zumindest in dieser Hinsicht einige Frage stellen wollen.

Zur Meidung dessen sollten Sie sofort das Geld überweisen und den Käufer hierüber in Kenntnis setzen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt