Nachstellung 


Frage zur Beläsitung durch Nachstellung

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf meinen (noch) Mann (Scheidung habe ich jetzt eingereicht). Wir sind seit fast 2 Jahren dabei, übers Gericht den Trennungsunterhalt zu klären (Im Moment bekomme ich noch nicht das, was eigentlich mir zu stehen sollte). Der Anwalt von meinem Mann, findet immer wieder Gründe, es her raus zu ziehen oder Einspruch zu erheben.

Dazu kommt, das wir einen 3 Jahren alten gemeinsamen Sohn haben.

Mein Mann versucht seit 2 Jahren alles um mich zu verärgern (ich versuche immer Ruhig zu bleiben und alles hin zu nehmen, schon alleine wegen meinem Sohn) , um natürlich um den Trennungsunterhalt rum zu kommen, weil schließlich sein Haus auf dem Spiel steht.

Reden kann ich schon lange nicht mehr mit ihm, da er sich immer wieder was neues einfallen lässt, um mir eins reinzuwürgen oder mich zu verärgern.

Vor 3 Monaten, als er unseren Sohn wieder brachte, stand er mit einem Aufnahmegerät (heimlich versteckt in seiner Tasche) vor der Tür und nahm mich heimlich auf... Er machte mich wütend, weil ihm plötzlich meine Internetseite nach 4 Jahren (Hobby Fotografin) nicht mehr passte, das Fotos von unserem Kind drauf wären (Er meinte er hätte das Jugendamt schon informiert und ich sollte sie sofort rausnehmen, weil er es nicht mehr wünscht).
Ich war sauer (was er erreichen wollte und nahm mich heimlich auf)
Ich weiß, das so was Strafbar ist... Er hat es auch mir nur gezeigt und ist lächelt (und dankend) gegangen...

Letztes Wochenende machte er ein Foto von dem Auto von meinen Eltern, weil er beweisen wollte das meine Eltern mir das frei zu Verfügung stellen. Das Auto stand auf dem Grundstück von meinen Eltern... das Foto kann man auch von der Strasse aus machen, aber ist das wirklich erlaubt? Ohne Einwilligung Fotos zu machen?

Wir fühlen uns langsam schon belästigt, weil er immer wieder auf neue Ideen kommt. Kann man da irgendwas machen? Weil ich mich langsam nichts mehr traue zu tun, kann mit ihm nicht mehr reden, SMS auch nicht, weil ich angst habe, das er irgendwas, gegen mich verwenden könnte...

Er versucht mir jetzt schon seit 2 Jahren, mir mein Leben schwer zu machen, obwohl die Trennung von ihm ausging, da er eine neue Freundin hatte.

Ich bin seit 9 Monaten glücklich vergeben und habe jetzt schon angst, das er da auch Anfängt Fotos zu machen und irgendwann mir meinen Trennungsunterhalt streitig macht... da ich irgendwann mal gehört habe, das man keine Beziehung (auf Dauer) führen darf (auch wenn man nicht zusammen wohnt)...

Stimmt das?
Und kann ich was gegen diese Belästigungen tun? Kann man so was Anzeigen, das er so was in Zukunft lassen muss??

Grüße

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten


Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Ihr Ehemann keineswegs berechtigt ist, von dem Grundstück Ihrer Eltern ohne deren Zustimmung Aufnahmen zu fertigen, denn es stehen in diesem Fall schutzwürdige Persönlichkeitsrechte Ihrer Eltern entgegen. Ebensowenig ist er berechtigt, Ihr Auto zu fotografieren, da dieses Ihrer Privatsphäre zuzuordnen ist und durch die amtliche Zulassungsnummer Rückschlüsse auf Ihre Identität erlaubt.

Diese Rechtsverletzung sind abwehrfähig, Sie können insoweit Unterlassung verlangen, und soweit akute weitere Rechtsverletzungen drohen, hiergegen auch mit einer vom Gericht zu erlassenden einstweiligen Verfügung vorgehen.

Hinsichtlich seiner Nachstellungen Ihnen gegenüber sollten Sie bei weiterer Zuspitzung der Lage einen Gewaltschutzantrag erwägen, der ebenfalls bei Gericht zu beantragen wäre. Ein solcher Gewaltschutzantrag ist auch dann möglich, wenn eine Person dadurch unzumutbar belästigt wird, dass ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachgestellt wird oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt wird. Halten die Belästigungen daher an, oder intensivieren sie sich gar, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen.

Das Gericht kann sodann eine Schutzanordnung erlassen, die dem Mann beispielsweise ein Kontakt- oder Annäherungsverbot aufgibt. Setzt er sich darüber hinweg, macht er sich strafbar.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt