Meine Frage
Hallo ich wurde 2009 der sexuellen Nötigung beschuldigt doch bis heute war ich "nur" bei der KRIPO um eine Aussage zu machen ansonsten ist nichts weiteres passiert.
Also kein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder sonstiges.
Nun zu meiner Frage! Wann kann ich damit rechnen, dass dieser Vorwurf nicht mehr schwebend ist und ich wieder ganz normal leben kann.
Bitte helfen Sie mir bei diesem Anliegen
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Die Verjährungsfristen sind festgelegt in § 78 StGB. Sie richten sich nach der Schwere des verwirklichten Delikts und der vom Gesetz hierfür angeordneten Höchststrafe. Bei dem Straftatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung gemäß § 177 StGB legt das Gesetz als Strafrahmen kein Höchstmaß fest. Das bedeutet, dass die Höchststrafe der sexuellen Nötigung bei 15 Jahren liegt.
Daraus folgt gemäß § 78 Absatz 3 Nr.2 StGB, dass die Verjährungsfrist für sexuelle Nötigung und Vergewaltigung 20 Jahre beträgt. Im Übrigen kann die Verjährung durch bestimmte Umstände oder Maßnahmen unterbrochen werden. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Beschuldigte erstmals vernommen wird, § 78c Absatz 1 Nr.1 StGB.
In Anbetracht desssen müssen Sie - soweit der gegen Sie erhobene Vorwurf sich nicht als haltlos erweisen und das Ermittlungsverfahren eingestellt werden sollte - auch weiterhin mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt