Meine Frage
Sehr geehrter Anwalt/sehr geehrte Anwältin,
ich habe Absage auf Antrag Hartz 4 bekommen, den ich im Dezember 2010 gestellt habe.
Ich hatte Schulden, hatte zur Schuldentilgung meine Kapitallebensversicherung gekündigt und hatte zur Zeit der Antragsstellung 9.910 EUR auf dem Konto.
Jobcenter behauptet, ich dürfte nur 7.200 haben, haben deswegen mir geraten 2.000 für die Abzahlung meines Wohnungskredits zu benutzen, hab ich getan, dafür wird die Tilgung für die nächsten 8 Monate ausgesetzt. Hab diese Abschlagszahlung dem Jobcenter vorgewiesen. Nun ist doch die Absage da und ich muss dazu auch noch für 2 Monate Krankenversicherung selbst zahlen.
Ich bin Jahrgang 1962, Höchstgrenze ist dann doch laut Gesetz 9.900 EUR und dann hat man doch auch noch einen Freibetrag von einmaligen dringenden Anschaffungen von 750 EUR, dann bin ich doch ganz sicher über den 9.900 EUR???
Können Sie mir helfen, jetzt ist das Geld sowieso schon zur Hälfte weg, weil ich weiterleben und alles selbst zahlen muss und kein Einkommen habe.
War durch Umschulung in Hartz4 gerutscht. Ich danke Ihnen sehr! Ich brauche kompetente Hilfe, bin sehr verzweifelt.
Viele Dank und viele liebe Grüße
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Für Personen, die nach dem 31.12.1957 geboren worden sind, gilt ein Grundfreibetrag in Höhe von 9.900 Euro. Dieser Freibetrag bleibt grundsätzlich anrechnungsfrei. Das Gesetz sieht darüber hinaus in § 12 Absatz 2 Nr. 4 SGB II einen weiteren Freibetrag in Höhe von 750 Euro für notwendige Anschaffungen vor. Dieser Freibetrag wird zusätzlich zum Grundfreibetrag gewährt, so dass Ihnen ein Schonvermögen von insgesamt 10.650 Euro zusteht.
Die Rechtslage stellt sich daher genauso dar, wie Sie annehmen. Der ablehnende Bescheid der ARGE ist somit nicht rechtens, denn Ihr Schonvermögen in Höhe von 10.650 Euro hätte nicht berücksichtigt werden dürfen. Sie sollten deshalb gegen den Ihnen zugegangenen ablehnenden Bescheid der ARGE innerhalb von vier Wochen seit Zugang Widerspruch einlegen und Auszahlung der Ihnen zustehenden ALG II-Bezüge einfordern. Begründen Sie den Widerspruch mit der hier erläuterten eindeutigen Rechtslage.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt