Mutterschaftsgeld 


Frage zum Mutterschutz

Ich bin seit 01.03.2011 in Mutterschutz und habe von meiner Krankenkasse für den Zeitraum vom 01.03.2011-11.04.2011-(12.04.2011 Geburtstermin) Mutterschaftsgeld in Höhe von 546,00 Euro erhalten.

Habe bis zum 01.03. als Vollzeitkraft gearbeitet und hatte ein Nettoeinkommen von monatlich 900,00 Euro bekommen und wollte jetzt wissen, ob mein Arbeitgeber ein Entgeltanteil weiter zahlen muss oder ob es bei diesen 546,00 Euro bleibt.

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Zusätzlich zum Mutterschaftsgeld, das Sie von Ihrer Krankenkasse beziehen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, das Mutterschaftsgeld auf die Höhe Ihrer üblichen Nettobezüge aufzustocken.

Während der Mutterschutzfrist erhalten Sie zunächst von Ihrer Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13,- Euro pro Tag. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Differenzbetrag zwischen diesen 13,- Euro und dem auf jeden Kalendertag entfallenden Nettoarbeitsentgelt als Zuschuss zu zahlen.

Haben Sie ein monatliches Nettoeinkommen von 900 Euro erzielt, so haben Sie folglich einen entsprechenden Anspruch auf den Zuschuss gegenüber Ihrem Arbeitgber.

ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt