Meine Frage
Meine Frage bezieht sich auf meine bestehende Grundsicherung.
Ich beziehe seit einiger Zeit auf Grund Krankheit und einem laufendem Gerichtsverfahren (gg. rente -nord vor dem sozialgericht) eine Grundsicherung.
Ich bekomme monatlich 226,00€ überwiesen (Konto) u. 325,00€ Miete (wird direkt dem Vermieter überwiesen). Meine Lebensgefährtin bekommt im Winter 425,00€ (Arbeitsamt, da Saisonvertrag), von April-Juni 650,00€ und Juli-Oktober 830,00€ ausgezahlt.
Unsere nebenkosten belaufen sich um die 120,00€ monatlich. Wir haben weder Spareinlagen oder anderes vorzuweisen.
Ich habe im Internet recherchiert, bin aber zu keinem wirklichen Ergebnis gekommen, was mir, inwelcher Höhe zusteht bzw. zustehen könnte. Anfragen beim Sozialamt blieben erfolglos.
Können sie mir eventuell weiterhelfen?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Eine abschließende Beantwortuung Ihrer Anfrage setzt die Kenntnis sämtlicher Einzelumstände zu Ihrer wirtschaftlichen Situation voraus. Eine Vielzahl von Faktoren kann Einfluss auf die Höhe Ihrer Grundsicherung haben. Eine umfassende Berechnung möglicher weiterer Ansprüche nach Grund und Höhe kann im Rahmen der hier gebotenen Erstberatung allerdings nicht geleistet werden.
Zu Ihrer weiteren Orientierung erlaube ich mir, Sie auf folgende Seite hinzuweisen, die Ihnen die Möglichkeit bietet, die Höhe Ihrer Grundsicherung unter Berücksichtigung aller relevanten Einzelfaktoren konkret zu ermitteln:
http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt