Arbeitspflicht bei Erkrankung 


Frage zur Arbeite trotz Krankheit

Muss ich eine Arbeit annehmen (im Altenheim als Pflegerin) obwohl ich das körperlich (Bandscheibenvorfall ohne Op) nicht machen kann?

 

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Zur Aufnahme einer Tätigkeit, die Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beschwerden nicht bewältigen können, sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, und Sie können hierzu auch nicht gezwungen werden.

Sollten Sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, so gilt, dass den Arbeitgeber Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer treffen. Diese gebieten es ihm, einem Arbeitnehmer keine Arbeiten zu übertragen, die er aufgrund einer bestehenden Erkrankung oder körperlichen Beeinträchtigung nicht verrichten kann.

Sollten Sie dagegen von der Arbeitsverwaltung in eine Stelle vermittelt werden, so gilt, dass Sie gegen Vorlage eines enstprechenden ärztlichen Attestes nicht zu einer solchen Tätigkeit herangezogen werden dürfen, die Sie aufgrund Ihrer Beschwerden nicht ausüben können.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt