Meine Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine Wohnung im September 2010 gekündigt. Kündigungstag war somit der 31.12.2010.
Bin aber bereits im Oktober ausgezogen hatte sogar Nachmieter für die Wohnung. Die Nachmieter durfte ich aber nicht vor Wohnungsübergabe in die Wohnung lassen somit sind mir diese wieder abgesprungen und ich musste weiter zahlen.
Dadurch sind jetzt auch noch 2 Mieten offen.
Ich habe auch eine Kündigungsbestätigung bekommen in der steht das ein Termin zur Wohnungsübergabe bitte mit der Hausverwaltung ausgemacht werden soll.
Als ich da anrief waren die allerdings nicht für die Terminvergabe zuständig und meine Vermieterin erreiche ich nicht.
Ich habe dann mehrfach erneut mit der Wohnungsverwaltung kontakt aufgenommen, diese sagten mir sie schreiben der Vermieterin eine E-mail (2-mal) das sie mich wegen einem Übergabetermin anrufen soll.
Dies ist bis jetzt aber leider nicht passiert, nun ist schon der 18.01.2011 und ich bin immernoch im Besitz der Schlüssel, obwohl ich seit Oktober nicht mehr da wohne.
Meine Frage ist nun:
Kann ich die Schlüssel einfach mit Brief (das sie die offenen Kosten mit der Kaution verrechnen sollen, da es ja nicht mein verschulden ist) an die Hausverwaltung schicken und kann das ganze als erledigt sehen oder kann mir dann irgendwas passieren.
Habe der Hausverwaltung auch schon mitgeteilt das ich nicht bereit bin für Januar noch zu zahlen.
Ich bitte um Ihre Hilfe.
Ich bekomme sonst nie ein Ende.
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Haben Sie ordnungsgemäß und fristgerecht zum 31.12.2010 Ihr Mietverhältnis gekündigt, sind Sie unter keinen Umständen verpflichtet, die Miete für den laufenden Monat Januar zu bezahlen, denn der Sie zur Zahlung verpflichtende Mietvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2010 gekündigt worden. Allerdings sind Sie verpflichtet, die rückständigen Mieten für die Monate November und Dezember nachzuzahlen. Die vorzeitige Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag durch Stellung eines Nachmieters ist regelmäßig ein Entgegenkommen des Vermieters, zu dem er rechtlich nicht verpflichtet ist. Stellt der Mieter Nachmieter, und kommt es schließlich doch nicht zur Übernahme der Wohnung, so ist das immer ein Risiko, das dem Verantwortungsberecih des Mieters zuzuordnen ist. Die ausstehenden Mieten werden Sie folglich zahlen müssen, auch wenn Sie die Wohnung nicht mehr genutzt haben. Dies befreit Sie grundsätzlich nicht von der Mietzahlungspflicht.
Der Hausverwaltung sollten Sie nunmehr eine letzte Frist von einer Woche zur ordnungsgemäßen Wohnungsübergabe setzen. Teilen Sie ihr mit, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Schlüssel der Wohnung an die Hausverwaltung übersenden. Wenn die Hausverwaltung wiederum keinen zeitnahen Termin zur Wohnungsübergabe anberaumt, ist Ihnen ein weiteres Zuwarten nicht mehr zumutbar. Sie müssen allerdings durch die Art der Versendung sicherstellen, dass der Schlüssel nicht in Verlust gerät. In jedem Fall müssen Sie zudem die Versendung per Einschreiben mit Rückschein veranlassen, damit der Zugang bei der Hausverwaltung durch Sie im Bestreitensfalle auch unter Beweis gestellt werden kann.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt