Mobbing in Mietshaus 


Frage zum Mobbing im Mietshaus

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Hausverwaltung welche mit mir in einem Fünf-Familienhaus wohnhaft ist. Nutzt Ihren Status um mich und meinen Sohn(17 Jahre), zu beleidigen, zu mobben, und mit etwaiger Körperverletzung zu drohen, in öffentlichen Aushängen im Treppenflur folgen Verleumdungen und übler Nachruf.
Schreiben mit Beschimpfungen, Beleidigungen und falschen Unterstellungen werden an Behörden, Freundeskreis und von mir beauftragte Firmen für Dienstleistungen, welche ich aufgrund meiner Behinderung dringend benötige, sind versandt worden.

Ich bin seit 17 Jahren alleinerziehende Mutter und erhalte eine Rente, da ich zu 60% schwerbehindert bin mit G.
Mein Sohn ist bei der freiwilligen Feuerwehr und hat eine Lehre als Anlagenmechaniker begonnen.

Die Schreiben beinhalten stets den gleichen Inhalt, Aüsserungen wie ich solle endlich arbeiten gehen ich wäre eine Sozialschmarotzerin.

Es wurden bereits Sachbeschädigungen vorgenommen u.a wurden Geräte wie Wäschetrockner, Auto, Autoreifen von mir beschädigt.

Bei einer Anzeige bei der Polizei wegen Freiheitsberaubung, ich wurde seinerzeit in der Waschküche eingeschlossen, wurde dies von der StA mangels Beweise eingestellt.

Nun meine Frage:

Kann ich den Vermieter belangen, wenn er nicht für ein störungsfreies Wohnen sorgt, beispielsweise das ich Umzugskosten aufgrund des Mobbing im Hause geltend machen kann?

Ich bin sehr auf Ihre Hilfe angewiesen.

ich bedanke mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Unter den von Ihnen geschilderten Bedingungen liegen strafbare Handlungen gegen Sie und Ihren Sohn vor, die Sie unverzüglich zur Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft bringen sollten. Es sind hier gleich mehrere Straftatbestände verwirklicht worden, die Sie zur Anzeige bringen können, und die - wenn Sie nachzuweisen sind - auch zu entsprechenden Verurteilungen führen können.

Ihr Vermieter war und ist kraft des mit Ihnen geschlossenen Mietvertrages verpflichtet, sich schützend vor Sie zu stellen und die gegen Sie gerichteten Mobbing-Attacken zu verhindern oder abzuwehren. Der Mietvertrag erzeugt nämlich auch Schutz- und Fürsorgepflichten, die Ihr Vermieter Ihnen und Ihrem Sohn gegenüber wahrzunehmen hat. Diese Pflichten hat Ihr Vermieter nach Ihrer Schilderung augenscheinlich grob vernachlässigt.

Unter den untragbaren Bedingungen, die Sie beschreiben, ist Ihnen ein weiteres Festhalten an dem Mietvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar. Sie können das Mietverhältnis vielmehr fristlos kündigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zudem auch die Umzugskosten von dem Vermieter ersetzt verlangen. Ist ein Mieter nämlich berechtigt, den Mietvertrag wegen erheblicher Pflichtverletzung durch den Vermieter fristlos zu kündigen, kann er den daraus entstehende Schaden von dem Vermieter ersetzt verlangen.

Von einer derartigen erheblichen Pflichtverletzung durch den Vermieter dürfte aber auszugehen sein, wenn dieser über einen offensichtlich längeren Zeitraum tatenlos mitansieht, wie Sie und Ihr Sohn Opfer permanenter und üblester Mobbing-Attacken werden.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt