Meine Frage
Wie verhält es sich gesetzlich mit Mobbing durch die Hausgemeinschaft?
Meine Mutter ist aus gesundheitichen Gründen Hartz-IV- Empfängerin. Sie wohnt im selben Haus, wie ich, beide Wohnungen liegen im Erdgeschoss, das Haus ist ein Altbau aus dem 17. Jahrhundert. Dementsprechend steht das Haus unter Denkmalschutz. Vor etwa 2 Monaten, der Winter war schon kalt genug, ging im Haus der Streit los, wegen Gestankes. Bis dahin hatte sich aber wohl niemand groß darum gekümmert. Der Extreme Muffelgeruch kommt aus den beiden uns gegenüberliegenden Wohnungen im Erdgeschoss.
Fakt ist, meine Mutter verträgt keine Kälte, aus beleghaften gesundheitlichen Gründen (Schmerzsyndrom), und die Mieterin über uns mit Mietrecht auf Lebzeit reisst generell für mehrere Stunden am Tag in der größten Kälte wegen des Geruchs die Türe zum Hinterhof auf. Unsere beiden Wohnungen sind zugig, heizen bringt nicht viel ( Meine Mutter hat einen alten Nachtspeicherofen für ca. 25qm, der den vorderen Bereich ihrer Wohnung heizt, der Rest bleibt kalt, da die Wärme dort nicht ankommt und von der Zugluft mitgenommen wird, oder von den Wänden durch die Kälte verschluckt wird. Ich nutze noch einen Gasaussenwandofen auf 18 qm, wobei auch hier aus baulichen Gegebenheiten die Wärme nicht da bleibt, wo sie soll.).
Mit dem Vermieter hatte man schon vergeblich versucht eine Einigung zu finden, da er sich aus allem raushält. Er ist der Meinung, das sei Sache der beiden betreffenden Parteien, nicht seine. Absprachen werden an 2 Parteien verschieden weitergegeben, wie die Türe zum Hof muss ständig geschlossen halten werden, was er uns mit einem Zettel an derselbigen Tür bestätigte, zur Mitmieterin über uns, die uns schlimme Probleme macht, sagte er: Eine halbe Stunde täglich lüften ist in Ordnung. Der Ex-Freund meiner Mutter lebt im Hinterhaus und schürt das ganze sogar noch aufs Heftigste an, wie sich heute, am 21.3. herausstellte.
Heute ging der Streit erst richtig los wegen der Sache mit dem Lüften. Die Tür wird von uns nach einer halben Stunde geschlossen, wenn wir mitbekommen, sie steht offen, wird aber auch von der Nachbarin über uns wieder geöffnet. Die Streits arten von ihrer Seite mittlerweile in übelste Beschimpfungen aus und Drohungen. Meine Mutter ist mit den Nerven völlig am Ende und ich kann langsam auch nicht mehr, weil ich berufstätig bin und alles im Nachherein erst erfahre. Ich war erst vor kurzem Krankgeschrieben, wo ich mitbekommen habe, was da tatsächlich alles vorfällt.
Die Situation wurde von ihrem Neurologen auch schon bestätigt, der einen Umzug dringend anrät für die Arbeitsgemeinschaft, da wir nun fristgerecht zum 1.7. gekündigt haben und zu diesem Datum endlich umziehen können. Kündigungsbestätigung haben wir aber noch nicht erhalten.
Meine Fragen nun:
1. Was kann man rechtlich machen, bis wir umgezogen sind, dass es nicht noch schlimmer eskaliert?
2. Gibt es eine Regelung für die Mindesttemperatur in einem Hausflur?
3. Besteht hierbei die Möglichkeit aus dem Mietvertrag schon eher rauszukommen, da die Situation für uns beide nicht mehr erträglich ist?
Und wenn, was ist zu beachten?
Im voraus schon recht herzlichen Dank für eine erste Auskunft,
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Sie sollten sich umgehend an den Vermieter wenden und diesen um eine Schlichtung bitten. Es ist Aufgabe des Vermieters, in Situationen wie der von Ihnen geschilderten zwischen den Mietparteien zu vermitteln, um den Hausfrieden zu wahren oder wiederherzustellen. Das gilt umso mehr, wenn eine der beteiligten Mietparteien erkennbar gesundheitliche Schäden oder Beeinträchtigungen als Folge solcher Streitigkeiten davonzutragen droht. Unter solchen Bedingungen gebietet es die dem Vermieter obliegende Schutzpflicht als Bestandteil des Mietvertrages, sich einzuschalten und weitere Beeinträchtigungen zu verhüten.
In vermieteten Räumen muss während der Heizperiode eine bestimmte Raumtemperatur durch Bereitstellung von Wärmeleistung seitens des Vermieters ermöglicht werden. Die Rechtsprechung hat hierzu in zahlreichen Urteilen entsprechende Richtwerte entwickelt. Allerdings beziehen sich diese Richtwerte ausschließlich auf Wohnräume. Sie gelten nicht für Treppenhäuser, Flure oder sonstige Räume, die nicht zur Wohnung zählen. Diese Räumlichkeiten muss der Vermieter nicht auf die ansonsten mietvertraglich geschuldeten Temperaturen bringen.
Eine vorzeitige Lösung vom Mietvertrag wäre nur über eine fristlose Kündigung möglich. Diese setzt voraus, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Diese Voraussetzungen liegen hier allerdings nicht vor, denn dem Vermieter ist eine Vertragsverletzung, die zur fristlosen Kündigung berechtigen würde, nicht anzulasten.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt