Meine Frage
Ich besitze einen Blog und schreib gelegentlich über Artikel die ich Nutze oder nützlich finde.
Meistens setze ich auch einen Link darunter wo ich es gekauft/gesehen habe oder eben einen Link zum Hersteller.
Deshalb denke ich auch, das man meine Seite auch als "Review-site" sehen, Impressum, Datenschutz usw. ist vorhanden.
Jetzt wurde ich aber darauf hingewiesen, das die Verwendung von Marken- und Produktnamen sowie Herstellerlinks nicht zulässig ist und strafrechtlich verfolgt wird.
Daraufhin habe ich meinen Blog erst mal "vom Netz genommen".
Leider gibt es unterschiedliche bzw. keine passenden aussagen im Internet, bezüglich deren Verwendung.
Ich möchte wissen, ob ich:
- Markennamen in meiner "Produktbeschreibung / Geschichte / Review" und als "Keywords und Tags" nutzen kann.
z.B. Eine Beschreibung wie:
"Diese Sony Kamera XYZ ist einfach toll, ich hatte Sie im Urlaub dabei"
oder
"Wenn Sie eine neue Kamera Suchen, ist die Sony XYZ genau das richtige"
(Keyword/Tag: Sony, Kamera, XYZ, Urlaub)
- die Produktbezeichnung im Titel verwenden darf.
z.B.
"Meine neuste Errungenschaft: Sony Kamera XYZ"
oder
"Wen ich die Sony Kamera XYZ empfehlen würde"
(Dieser Titel erscheint auch so im Internet z.B. bei der Google suche)
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Die Nutzung fremder Markennamen als Metatag ist im geschäftlichen Verkehr nach der Rechtsprechung unzulässig, und Sie setzen sich bei Zuwiderhandlungen der Gefahr von Abmahnungen aus. Dies folgt aus § 14 Absatz 2 MarkenG. Das gilt insbesondere für Marken mit einem solchen hohen Bekanntheitsgrad wie "Sony". Dient Ihr Blog - wovon ich ausgehe - auch der Absatzförderung der von Ihnen beschriebenen Produkte, handeln Sie im geschäftlichen Verkehr und dürfen folglich die Markennamen nicht als Metatag nutzen.
Die Verwendung von Markennamen in den von Ihnen beschriebenen Texten - etwa in Überschriften - ist hingegen rechtlich bedenkenfrei. Das ergibt sich aus § 23 MarkenG. Diese Bestimmung regelt:
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,
sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Die Produktbezeichnungen in Ihren Titeln und Überschriften können Sie demgemäß ruhigen Gewissens benutzen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt