Zugewinn bei Erbe einer Immobilie durch den Ehepartners 


Meine Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass ich hier die Möglichkeit bekomme mit einen kostenlosen Rat einzuholen.

Mein Mann hat nach unserer Eheschließung vor 12 Jahren per "Schenkung"  das Haus, in dem wir leben, geschenkt bekommen. Er steht allein in der Schenkung und im Grundbuch.

Fällt das Haus, im Falle einer Trennung, unter den Zugewinn oder nur die Investitionen, die wir bis Dato getätigt haben?

Danke für eine kurze Antwort.

Herzlichen Gruß

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Nach dem Grundsatz des Zugewinnausgleichs fällt sämtlicher Erwerb der Ehepartner während des Bestands der Ehe in den Zugewinn, der nach Auflösung der Ehegemeinschaft ausgleichspflichtig ist. Von diesem Grundstz werden allerdings zwei praktisch bedeutsame Ausnahmen gemacht. Erbt ein Ehegatte während der Ehezeit, oder wird ihm schenkweise etwas zugewendet, so bleibt dieser Erwerb für den Zugewinn außer Betracht. Der Erwerb durch Schenkung oder Erbschaft während der Ehe wird dem Anfangsvermögen des Erwerbenden hinzugerechnet und fällt damit nicht in den Zugewinnausgleich.

Vom Zugewinnausgleich ausgenommen bleiben Erbschaften oder Schenkungen zugunsten eines Ehegatten aber nur mit ihrem Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Erfährt das Geschenkte oder Ererbte während der Ehezeit eine Wertsteigerung, fällt diese Wertsteigerung in den Zugewinn und ist auch nach Auflösung der Ehe ausgleichspflichtig.

Das bedeutet vor dem Hintergrund der von Ihnen geschilderten Konstellation, dass das Ihrem Ehegatten schenkweise zugewendete Haus selbst nicht in den Zugewinn fällt. Gewinnt das Haus aber als Folge entsprechender Investitionen oder aufgrund einer positiven Entwicklung der Immobilienpreise während der Ehe an Wert, wäre diese Wertsteigerung im Rahmen eines späteren Zugewinns ausgleichspflichtig. Die Hälfte dieser Wertsteigerungsgewinnspanne müsste Ihr Ehegatte folglich nach Auflösung der Ehe als Zugewinn an Sie ausbezahlen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt