Frage zu Unterhaltskosten für Hund
Nachdem meine Frau die Scheidung eingereicht hatte und mir direkt klar war, dass ich von meinen Gehalt mir das Tier nicht mehr Leisten kann, hatten wir uns darauf geeinigt das Sie den Hund nimmt.
Jetzt kommt sie ständig mit Forderungen auf mich zu für den Tiersitter, Tierarzt und weitere Kosten.
Für mich ist das Tier mit einreichen der Scheidung nicht mehr meines.
Muss ich den noch weiter für den Hund zahlen, trotz dessen das ich mir diesen nicht mehr leisten kann?
Wenn es nach mir gegangen wäre hätte ich Ihn (schweren Herzens) ins Tierheim gegeben.
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Soweit Sie eine ausdrückliche Vereinbarung mit Ihrer Ehefrau getroffen haben, derzufolge diese den Hund zu sich nimmt, kann sie an Sie auch keinerlei Forderungen für den Unterhalt des Hundes stellen. Ihre Ehefrau ist vielmehr an diese klare Absprache gebunden.
Soweit Sie mit Ihrer Ehefrau im Rahmen der Vereinbarung keinen abweichenden Regelungen getroffen, gilt grundsätzlich, dass Ihre Ehefrau verpflichtet ist, für sämtliche Kosten aufzukommen, die durch die Tierhaltung bedingt sind.
Wenn sie das nicht gewolt hätte, hätte sie den Abschluss einer anderen Vereinbarung vorschlagen müssen, die eine Kostenbeteiligung durch Sie einschließt. Solange es daran aber fehlt, kann Ihre Ehefrau keine Ansprüche auf Ausgleich oder Ersatz gegen Sie geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt