Vater zahlt Unterhalt nicht. Was kann ich tun? 


Meine Frage

Guten Tag , mein Sohn ist 14. Vor 2 Jahren wurde mein Ex vom Gericht auf 295,00 € Unterhalt verdonnert.
Damals konnte er aber nicht zahlen weil er Hartz 4 bezog.
Er bat um Stundung des Betrages bis März 2010. Dann sollte der Unterhalt fließen.

Er fand Arbeit, doch zahlen? Verdiene viel zu wenig, sagt er.
1150€ sind es heute. Erst wenn er einen Nebenjob finden tut will er wieder anfangen mit zahlen.
November zahlte er mal wieder 295,00 € mit dem Worten am Telefon: Aber wann ich das nächste Mal zahle - wird wohl erst Februar 2011 werden, tut mir leid!
Jetzt war 15. Februar und mein Kontostand meldete Null Euro Unterhalt.
So geht es doch nicht! Nirgendwo bekomme ich finanzielle Unterstützung. Jeder (egal ob Jugendamt, Amtsgericht) sagt das selbe: Pfändung, Inkasso.

Jetzt zu meiner Frage: Kann ich Lohnpfändung machen? Wobei er schon gesagt hat - mit Pfändung musst du mir gar nicht kommen, da bekomme ich dann ganz schnell Arbeitslosengeld - und du dann gar nix!

Ich muss für das Kind alles zahlen (verdiene 750 € - 500 € Miete) Wohngeld gibt es nicht da ich ja einen ZAHLENDEN KINDSVATER habe...
Auf der Lohnsteuerkarte hat er sich auch das halbe Kind geholt - ohne mein Wissen.

Er kann Freibeträge nutzen und ich schau in die Röhre.

Vielen Dank

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Da Sie in Besitz eine gültigen Unterhaltstitels sind, können Sie grundsätzlich auch eine Kontopfändung bewirken. Ihrem Ex steht bei einer solchen Kontopfändung allerdings ein Pfändungsfreibetrag in Höhe von 985,15 Euro monatlich zu. Darüber hinaus könnte er zusätzlich eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages geltend machen, wenn er seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht hinsichtlich des Kindes nachkommen und tatsächlich Unterhalt leisten würde. Das ist allerdings nicht der Fall, so dass es bei seinem eigenem Selbstbehalt über 985,15 Euro verbleibt. Abzuüglich dieses Pfändungsfreibetrages verbleiben somit von dem Einkommen 165,85 Euro, die für den Kindesunterhalt monatlich zu zahlen sind.

Bringen Sie eine Kontopfändung aus, kann Ihr Ex bei dem Vollstreckungsgericht einen Kontopfändungsschutzantrag stellen. Nur Eingänge, die über seinem Freibetrag liegen, können dann gepfändet werden. Das wären die 165,85 Euro. Unterlässt er die Stellung eines Pfändungsschutzantrages, können Sie den gesamten Kindesunterhalt pfänden, es sei denn, Ihr Ex hat ein so genanntes P-Konto eingerichtet, auf dem sein Selbstbehalt automatisch jeder Pfändung entzogen wäre.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt