Meine Frage: Umzug ohne Zustimmung der Eltern als Minderjähriger möglich?
Ich bin 15 Jahre alt und werde am 17.Juni 16 Jahre alt.
Ich führe nun seit 2 Jahren eine Fernbeziehung mit meinem Freund (er ist 18). Er wohnt in Landshut (Bayern, Deutschland) Ich in Wien (Österreich) das sind ungefähr 400km die uns trennen.
Ich würde nun gerne nachdem ich nächstes Jahr meine Schule abgeschlossen habe zu ihm ziehen und meine Ausbildung dort anfangen ca im Okt 2012.
Ich wäre dann schon 17 in einem halben Jahr dann 18. Ich würde dort von der Schule (Ausbsildung) aus in ein Wohnheim kommen wo ich dann untergebracht wäre.
Ich suche mir bald ein Nebenjob das ich dann etwas Geld zusammen hab für den ersten Monat.
Weil ich kriege dann sowieso mein Lohn von der Ausbildung(also Geld und Unterkunft wären kein Problem, Notfalls könnte ich sogar bei meinem Freund unterkommen). Wäre es möglich das ich auch ohne Zustimmung meinerEltern irgendwie dort hin ziehen kann um meine Ausbildung zu beginnen. Ich will keine Zeit verlieren und nicht noch ein halbes Jahr warten bis ich wegziehn kann.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Ihren Sachverhaltsangaben ist zu entnehmen, dass Sie die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen. Wie der von Ihnen zur Überprüfung gestellte Fall nach österreichischem Recht einzuordnen ist, kann nicht beurteilt werden.
Nach deutschem Recht würden Sie in jedem Fall die Zustimmung Ihrer Eltern benötigen, wenn Sie Ihr Vorhaben verwirklichen wollten. Denn bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit dem 18.Lebensjahr unterliegen Sie der elterlichen Sorge. Diese umfasst auch das so genannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, also die Befugnis der Eltern, den Wohn- und Aufenthaltsort des Kindes festzulegen.
Ohne die Einwilligung Ihrer Eltern könnten Sie demnach - zumindest nach deutschem Recht - den Umzug nicht bewerkstelligen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt