Frage zu sexuellen Übergriff im Kindergarten
Guten Tag!
Mein Sohn ist Füneinhalb Jahre alt. Letzte Woche wurde mein Sohn im Nebenraum der Kindergartengruppe in eine Ecke hinter der Tür gebracht und dort sagte ihm sein "Freund" der 1 Jahr älter ist:"zieh deine Hose aus ich will dich da unten küssen" und drohte daraufhin "wenn du das nicht machst bist du nicht mehr mein Freund".
Mein Sohn schaut zu diesem Jungen auf und will unbedingt sein Freund sein, zumal es in der Gruppe nur noch einen männlichen Spielkameraden gibt. Er zog also die Hose aus und der Junge küsste ihn an seinem Geschlecht. Als er seinen Reißverschluß zumachte kam eine Erziehrin vorbei und fragte beide Kinder getrennt was vorgefallen sei.
Der Leitung sagt mir das es unmöglich ist den Jungen aus dem katholischen Kiga auszuschließen aber er sei seit längerer Zeit seitens des Jugendamtes unter Beobachtung. Was kann ich tun? Was hab ich für Möglichkeiten wenn keiner mir helfen will und es totgeschwiegen wird. Hier in unserer Stadt stecken alle unter einer Decke bzw. decken sich gegenseitig.
Vielen Dank für eine Antwort
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Soweit Sie um die gedeihliche Entwicklung Ihres Sohnes vor dem Hintergrund des von Ihnen geschilderten Vorkommnisses besorgt sind, sollten Sie noch einmal das vertrauliche Gespräch mit der Kindergartenleitung suchen. Über die Kindergartenleitung sollten die Verhaltensauffälligkeiten den Erziehungsberechtigten des Kindes und gegebenenfalls auch dem Jugendamt zur Kenntnis begracht werden.
Ist das Jugendamt bereits mit dem Fall befasst, wird es gegebenenfalls Veranlassung zu weiteren Maßnahmen sehen. Denkbar wäre etwa die Einladung an die Eltern zu einem Erziehungsgespräch, soweit bisherige Korrekturmaßnahmen nicht erfolgreich verlaufen sein sollten.
Als äußerstes Mittel wäre auch ein Ausschluss des Kindes möglich. In den jeweiligen Kindergartenordnungen kommt dies bei Kindern infrage, bei denen aufgrund körperlicher oder geistiger Gebrechen oder aus sittlichen Gründen die berechtigte Annahme besteht, dass durch ihren Besuch eine Schädigung der übrigen Kinder oder eine Beeinträchtigung des Kindergartenbetriebes zu befürchten ist.
Die Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, liegt allerdings allein bei der Kindergartenleitung. Sie können dies allerdings gegenüber der Leitung anregen und das Thema zum Beispiel auch im Rahmen eines Elternabends ansprechen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt