Frage zur Prozesskostenbeihilfe
Guten Tag,
zur Zeit bin ich leider nur als Hilfsarbeiter beschäftigt und bekomme ca. um die € 800,- netto im Monat.
Da meine Frau jetzt die Scheidung eingereicht hat und dies keine einvernehmliche Scheidlung ist.
Wie Ihr Anwalt geschrieben hat wurde mir aus dem Familienkreis geraten einen Anwalt zu nehmen.
Das ich mir den nicht leisten kann ist ja wohl klar. Früher gab es das sogenannte “Armenrecht” für Menschen die sich das nicht leisten können.
Gibt es das noch und wenn ja wie komme ich dann an einen Anwalt?
( Rechtsberatung Amtsgericht? )
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Unter den von Ihnen geschilderten persönlichen Einkommensverhältnissen würden Sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe für die Scheidung haben. Prozesskostenhilfe kann gewährt werden, wenn eine beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet und wenn für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine entsprechende Bedürftigkeit vorliegt.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hätte Aussicht auf Erfolg, sobald die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sind. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie knapp ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr). Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe können Sie dann bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht und dort auf der Geschäftsstelle/Rechtsantragsstelle stellen. Es werden dort besondere Antragsformulare für die Verfahrenskostenhilfe vorrätig gehalten.
Je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen kann Ihnen die Verfahrenskostenhilfe sodann mit oder ohne Verpflichtung zur ratenweisen Rückführung gewährt werden. Übernahmefähig im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe sind dabei sowohl die Gerichtskosten als auch die Ihnen entstehenden Anwaltsgebühren.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt