Meine Frage
Ich habe mit dem Vater meiner Zwillinge ( 5 Jahre) das gemeinsame Sorgerecht. Wegen schwerer Pobleme mit Umgangsregelung wurde vom Gericht beschlossen, dass die Kinder immer Dienstags von 14.30 Uhr und jeden 2. Sonntag von 10 bis 16 Uhr bei ihm zuhause sind.
Leider ist es so, dass es zwischen mir und dem Vater zu keinerlei Absprachen und Einigungen kommt.
Er nimmt den Umgang nur unregelmässig nach seinen Launen wahr. Ausserdem hält er sich nicht an gerichtliche Regelungen, den Umgang sonntags in seiner Wohnung wahrzunehmen, sondern zieht beide Kinder mit wöchentlich wechselnden weiblichen Bekanntschaften draussen in der Kälte herum.
Ausserdem werden die Kinder im Beisein von Dritten und Vierten zur Mutter zurück gebracht und ich als Kindesmutter muss mir Beleidungen, Finger zeigen und Zunge strecken vor den Augen der Kinder bieten lassen.
Vor dem Jugendamt kommt der Vater mit allem durch. Desweiteren stellt der Kindesvater Fotos beider Kinder gegen meinen Willen für Jedermann sichtbar ins Internet.
Was kann ich gegen all das tun oder muss ich mir all das als Mutter bieten lassen?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Das von Ihnen geschilderte Verhalten des Kindsvaters entspricht nicht den Anforderungen, die an eine verantwortungsbewusste und am Kindeswohl orientierte Ausübung des Umgangsrechts zu stellen sind. Das gilt sowohl für die zeitlich nur unregelmäßige Wahrnehmung des Umgangsrechts (denn der Kindsvater ist zur regelmäßigen Wahrnehmung des Umgangsrechts verpflichtet) als auch für die Übertretung der gerichtlich festgelegten räumlichen Art und Weise der Umgangsausübung. Es gilt zudem für die gezielte Herabsetzung Ihrer Person in Anwesenheit der Kinder, mit der der Kindsvater grob gegen seine Pflichten als sorgeberechtigter Elternteil verstößt.
In ganz besonderer Weise verstößt der Kindsvater gegen die Grundsätze verantwortungsvoller Sorgerechtsausübung, indem er Bilder der Kinder online stellt, ohne hierzu Ihre Zustimmung einzuholen. Da Sie beide das Sorgerecht innehaben, ist der Kindsvater verpflichtet, sich in allen Angelegenheiten mit Ihnen abzustimmen, die von einer gewissen Erheblichkeit sind. Das gilt namentlich, wenn - wie hier - die Persönlichkeitsrechte der Kinder betroffen sind. Der Kindsvater war daher nicht berechtigt, ohne Ihre Zustimmung die Bilder online zu stellen.
Um zu einer zukünftig störungsfreien und insbesondere dem Kindeswohl förderlichen Ausübung des Umgangsrechts zu gelangen, sollten Sie zunächst noch einmal das ernste Gespräch mit dem Kindsvater suchen. Zeigt er sich nicht einsichtig, sollten Sie das Jugendamt informieren, das seinerseits versuchen kann, auf den Kindsvater einzuwirken. Fruchtet auch das nichts, ist der Gang zum Familiengericht unvermeidlich, um gegebenenfalls auf eine Abänderung der bestehenden Umgangsregelung hinzuwirken. Hierzu kann es sich empfehlen, einen Rechtsanwalt vor Ort - möglichst einen Fachanwalt für Familienrecht - hinzuzuziehen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt