Meine Frage
Bin recht verzweifelt...ich habe alleiniges Sorgerecht.Kind ist sog.unehelich und 3,5 Jahre. Vater kennt das Kind nicht. Jugendamt hat massiv Fehler gmacht,als ich versucht habe Kontakt herzustellen. Nun klagte der Vater (braucht seinen Aufenthaltstitel). In der Anhörung wurde sich auf Familienberatung, circa 6 Monate, mit mir geeinigt (war mein Vorschlag), da es Riesenvorprobleme gibt. Der Vater hat viel Mist gemacht und ist zu feige mir ins Gesicht zu gucken.
Daher kamen Umgänge nie zustande. Habe nicht mal seine Telefonnr o.Adresse. Wie auch immer...das Gericht sah es auch so, dass Vertrauen erst wiederhergestellt werden muss. Ich habe klar gesagt, dass ich keinen Umgängen durch das Jugendamt mehr zustimme, weil das JA richtig Mist gebaut hat (werde Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Es gibt ständig Psychodruck und Drohungen vom Amt). Nach der Familienberatung sollte, möglichst, wir selbst in der Lage sein, Umgänge herzustellen. Oder eben gar nicht,wenn auch der Mediator zu dem Schluss kommt.
Ok, soweit nur kurz der Überblick.
Der Punkt ist, dass im Protokoll nun etwas ganz anderes steht. Zb nicht mehr Mediation, sondern Umgangsgespräche. Danach wäre fest begleiteter Umgang geplant mit Jugendamt. Ebenso steht nichts von meinen Einwänden betreffs Amt drin. Auch nicht, meine Einwände betreffs möglichem Kindesentzug u.a. Ebenso sollte das Gericht sich nur noch auf Antrag einer der beiden Parteien zusammenfinden. Jetzt steht drin, Bericht vom Amt geht ans Gericht.
FAkt ist,die Vereinbarung die dort steht, ist nicht die, die uns vorlesen wurde und der ich/wir zugestimmt haben.
Bin total schockiert und fassungslos. Der Richter sagte mehrfach zum Kindsvater...ein Umgang hat kein Sinn,wenn das Vetrauen kaputt ist, Sie das Kind nicht kennen und die Mutter es nicht mitträgt. Wieso steht nun etwas ganz anderes drin.
Und natürlich die Frage...WAS kann ich nun tun???? Was ist rechtlich möglich?? Laut Büro Gericht gibt es keinen Rechtsmittelbelerhung,weil ja nur Protokoll und kein Beschluss. Also Vereinbarung getroffen wurde.
ABer die soll ja nun auch stimmen! Das jetzige Protokoll ist so anders. Dem hätte ich nie im Leben zugestimmt.DAnn lieber das Gutachten,was die zweite Wahl gewesen wäre (war auch mein Vorschlag).
Für Hilfe bin ich sehr dankbar!
Ps. ich möcht darauf hinweisen, dass es nicht darum geht, dem Vater das Kind vorzuenthalten. Als das Kind 15 Monate alt war und der Vater einfach verschwunden ist, hat der Vater das Kind in der gesamten Zeit des "gemeinsamen " Wohnens nicht einmal gesamt 8 Tage gesehen! er war als Musiker nonstop unten im Keller. Hat dort auch geschlafen, gegessen etc. Es gab auch Gewaltätigkeit. Ich bin förmlich hinterhergelaufen,damit Kontakt bleibt, weil mir klar war, dass aufgrund im Grunde keiner Bindung, das Kind ihn sehr schnell vergessen wird. Was auch nur rund 4 Wochen gedauert hat.
Es gab dann begleiteten Umgang bzw Umgang hierzu Hause mit einer Familienhelferin, den der Kindsvater nach 2 Terminen (von denen er auch noch beide zu spät kam, 1x 30min, 1x 1,5 stunden von 2 stunden) dann abgebrochen hat. Er wollte mich erpressen,dass er das Kind allein haben wollte. Da er aber absolut verantwortungslos war und das Kind auch nicht kannte, habe ich dem nicht zugestimmt. Darauf brach er die Regelung ab (er hat bereits vorher private Regelungen mehrfach nicht eingehalten). Darauf meinte er, ich solle dann dem Kind sagen, er wäre tot (was man natürlich nicht tut!!!). 2 Monate später rief er beim Amt an und wollte begleiteten Umgang.
Ich sagte dann, man kann ja woh nicht ständig hin und her machen.Das Amt meinte, leider hätte das Amt diese Vereinbarung mit der Familienhelferin bzw Vatenicht schriftlich gemacht und daher müsse man es nochmal ausprobieren. Ich verweigerte mich dem, da das Kind kein Spielzeug zum Ausprobieren ist. Weder für Vater noch,wenn das Amt dämliche Fehler macht. Seitdem geht es um das WIE des Kontaktes.Ich habe mehrfach Angebote gemacht,dass der Vater das Kind auf dem Spielplatz sehen kann oder hier (wenn kalt) oder mit anderen Personen etc. Er hat dies immer verweigert. DAs Amt will begleiteten Umgang selbst mit Drohungen durchsetzen. Drohen lasse ich mnir schon gar nicht. Selbst Kita und Kinderarzt sind derzeit gegen Umgang. Unsere Situation ist ständig instabil und wir sind Drohungen und Erpressungen vom Amtsmitarbeiter ausgesetzt. Ich habe mehrfach um Mediation gebeten. Kontakt funktioniert nur,wenn die Eltern in irgendeiner Form miteinander reden können. Ansonsten wird es immer Probleme geben, unter denen die Kinder leiden. Wenn der Vater jeden Kontakt zur Mutter verweigert, wie sollen dann späterAbsprachen funktionieren. Da das Amt in keiner Form unterstützt hat, kam es nie zum Kontakt. Es wurde stattdessen dem Vater wohl sogar noch gesagt, ich würde den Kontakt verweigern, was nicht stimmt.
Wollte das nur hinzufügen. Jetzt ist es so, dass wir dringend einfach einmal etwas Ruhe bräuchten,damit ich die ganzen Probleme lösen kann,die der Kindsvater hinterlassen hat. Das Amt übt aber immer wieder so massiv Druck auf mich aus,dass ich kaum noch Kraft habe. Die Anhörung war ein erster Lichtblick. Nun ist auch noch das Protokoll und die Vereinbarung falsch. Man glaubt, man ist im falschen Film!!!
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Soweit das Protokollierte nicht den getroffenen Vereinbarungen entsprechen sollte, haben Sie einen Protokollberichtigungsanspruch gegenüber dem Familiengericht.
Dieser Anspruch folgt aus § 164 ZPO, der folgenden Wortlaut hat:
(1) Unrichtigkeiten des Protokolls können jederzeit berichtigt werden.
(2) Vor der Berichtigung sind die Parteien und, soweit es die in § 160 Abs. 3 Nr. 4 genannten Feststellungen betrifft, auch die anderen Beteiligten zu hören.
(3) Die Berichtigung wird auf dem Protokoll vermerkt; dabei kann auf eine mit dem Protokoll zu verbindende Anlage verwiesen werden. Der Vermerk ist von dem Richter, der das Protokoll unterschrieben hat, oder von dem allein tätig gewesenen Richter, selbst wenn dieser an der Unterschrift verhindert war, und von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, soweit er zur Protokollführung zugezogen war, zu unterschreiben.
Vor einer Berichtigung wird auch der Kindsvater als Partei angehört werden (§ 160 Absatz 2 ZPO). Sie sollten daher noch einmal die Rechtsantragsstelle/Geschäftsstelle des Gerichts aufsuchen und Ihren Protokollberichtigungsanspruch dort anbringen. Im Zweifel sollten Sie sich in die Beratung eines Rechtsanwaltes vor Ort begeben, um von diesem den Berichtigungsanspruch geltend machen zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt