Eltern lassen mich nichts ins Haus 


Meine Frage

Ich bin 18 Jahre alt und wohne bei meinen Eltern.
Im laufe einer Diskussion nahm sie mir und meinem Vater den Haustürschlüßel ab und rückt seitdem nicht mehr damit heraus.

Des weiteren verlangt sie von uns IMMER die Wohnung zu verlassen, wenn sie selbst aus dem Haus geht (und das ohne Grund, sondern aus purer Bosheit) Mein Vater sagt man kann da nichts machen da meine Mutter die Alleinmieterin der Wohnung ist und diese auch bezahlt, aber ich kann das nicht glauben.
Sie kann doch nicht zwei erwachsenen Menschen den Zutritt zur eigenen Wohnung verwehren, oder etwa doch?
Schließlich sind wir beide schon seit etlichen Jahren dort gemeldet.
MfG
Danke

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Ihre Mutter kann Ihnen und Ihrem Vater unter Berufung auf ihre Stellung als Alleinmieterin der Wohnung nicht dauerhaft den freien Zugang zu der gemeinsam bewohnten Wohnung verwehren. Dies folgt hinsichtlich Ihres Vaters aus dessen Rechtsstellung als Ehegatte, hinsichtlich Ihrer Person aus dem familienrechtlichen Näheverhältnis, das bestimmte Pflichten der Rücksichtnahme und Fürsorge erzeugt.

Schließt nur einer der Ehegatten einen Mietvertrag, wird grundsätzlich auch nur er allein hieraus berechtigt und verpflichtet. Allerdings wird der andere Ehegatte Mitbesitzer der Wohnung. Beide Ehegatten haben daher ein eigenständiges Besitzrecht an der Wohnung. Dieses Besitzrecht endet grundsätzlich erst mit einer rechtskräftigen Scheidung der Eheleute. Das Besitzrecht schließt auch den ungehinderten Zugang und die ungehinderte Benutzung der gemeinsam bewohnten Räumlichkeiten in Rahmen des ehelichen Zusammenlebens ein.

Eine entsprechende Duldungspflicht trifft Ihre Mutter auch Ihnen gegenüber kraft des bestehenden familienrechtlichen Näheverhältnisses. Etwas Abweichendes würde nur dann anzunehmen sein, wenn Sie die Ihnen eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten in grober Weise missbrauchen würden, indem Sie zum Beispiel entgegen klaren Absprachen ständig Bekannte mit in die Wohnung bringen würden. Unter solchen Bedingungen hätte Ihre Mutter letztlich die Möglichkeit, Ihre Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung einzuschränken.

Hierfür ist Ihren Sachverhaltsangaben allerdings nichts zu entnehmen. Es bleibt daher dabei, dass Ihre Mutter weder Ihnen noch gar Ihrem Vater den beliebigen Zutritt zur Wohnung untersagen oder diesen Zutritt willkürlichen Begrenzungen unterwerfen kann.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt