Frage zum handschriftlichen Testament
Mein Onkel und meine Tante, beide sind kinderlos, haben vor Jahren ein notarielles Testament erstellt, und sich gegenseitig als Erben bestimmt. Für den Fall, angenommen z.B. Ableben durch Flugzeugabsturz usw. haben sie, zusätzlich später ein handgeschriebenes Testament aufgesetzt, und uns 2. Neffen als Alleinerben eingesetzt. Die Neffen Onkelseits wurden aus gutem Grund nicht bedacht.
Wäre ein solche Testamenten Folge gültig?
oder eventuell später anfechtbar?
Gruß
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Ihre Angehörigen haben ein gemeinschaftliches Testament in der Form eines so genannten Berliner Testaments errichtet. Kraft des Grundsatzes der Testierfreiheit konnten und können Ihre Angehörigen dieses Testament zu Lebzeiten jederzeit auch gemeinschaftlich ändern oder ergänzen.
Soweit später Zusätze hinzugefügt werden, muss dies beim gemeinschaftlichen Testament allerdings stets vom gemeinsamen Willlen beider gedeckt sein. Desgleichen muss die Änderung von beiden Partnern unterschrieben werden. Dies ist aber jedenfalls auch handeschriftlich möglich und bedarf nicht der notariellen Beurkundung.
Soweit diese Voraussetzungen eingehalten werden, begegnet auch ein entsprechender Zusatz zu dem Testament keinen rechtlichen Bedenken. Im Ergebnis wäre ein solches Testament daher als Zusatz zu dem ursprünglichen gemeinschaftlichen Testament Ihrer Angehörigen wirksam.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt