Verursacher will Schaden am Auto nicht zahlen 


Meine Frage:

Hallo,

folgendes Problem: Unsere Nachbarn haben Sylvester eine Party gefeiert und eine Beule in unser neues Auto gemacht!

Seit 3 Wochen rennen wir hinterher, wer denn nun die Beule bezahlt bzw. wessen Versicherung!

Gestern sagte man uns dann, dass sie nicht einsehen, die Beule (nachdem ich einen Kostenvoranschlag gemacht habe) zu bezahlen und auch keine Versicherung haben, welche den Schaden übernehmen würde.

Ich brauche dringend einen Rat, denn ich sehe nicht ein die Beule in unserem neuen Auto aus eigener Tasche zu bezahlen!

Vielen Dank

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Steht fest, dass Ihre Nachbarn den Sachschaden verursacht haben, so sind diese auch zum Schadensersatz verpflichtet. Ob Ihre Nachbarn den Schaden gegebenenfalls über eine private Haftpflichtversicherung abdecken können oder ihn letztlich aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist grundsätzlich eine Frage, die Sie nicht zu interessieren braucht.

Allerdings müssen Sie im Bestreitensfalle darlegen und notfalls auch unter Beweis stellen können, dass Ihre Nachbarn für den Schaden an dem PKW verantwortlich sind. Soweit Zeugen bekunden können, dass der Schaden durch Ihre Nachbarn verursacht worden ist, können Sie diesen Beweis führen.

Schreiben Sie Ihre Nachbarn an, und fordern Sie sie zur Abgabe einer Anerkenntniserklärung hinsichtlich ihrer Ersatzpflicht auf der Grundlage des von Ihnen eingeholten Kostenvoranschlages auf. Setzen Sie Ihren Nachbarn eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Anerkenntniserklärung, und kündigen Sie an, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen werden. Weisen Sie sie zudem darauf hin, dass die dadurch bedingten Rechtsverfolgungskosten von Ihren Nachbarn zu tragen sind.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt