Testamentsanfechtung 


Frage zur Testamentsanfechtung

Hallo.

Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll.

Vielleicht zur Einleitung:

Mein Vater verstarb völlig unerwartet am 24.02 d. J. Dass er zu diesem Zeitpunkt in einem Pflegeheim war
wurde mir von meiner Schwester, die es wusste, nicht mitgeteilt. Unzählige Male versuchte ich ihn telefonisch unter seiner, mir bekannten Telefonnummer, zu erreichen und bekam die Ansage, dass sie nicht mehr existiert.

Mein Vater, der schwer krank war, sollte nach Aussagen meiner Schwester (diese erhielt ich erst vor einigen Wochen) 4 Wochen in diesem Heim bleiben und anschließend wieder in seine Wohnung zurück können, was ihm allerdings gesundheitlich nicht möglich war.

Er bestand darauf ein Bild von mir in seinem Zimmer im Pflegeheim aufzuhängen und bat meine Schwester mich anzurufen und mir mitzuteilen, dass er im Heim sei. Was sie jedoch nicht tat. Stattdessen schickte Sie mir kommentarlos eine Broschüre des Heims, womit ich zunächst gar nichts anfangen konnte. Auch dort versuchte ich wieder ihn telefonisch zu erreichen. Wieder erfolglos!

Also. Hinterließ ich Nachrichten auf der Mailbox. Die er aber wohl leider nicht mehr hören konnte, da sein Hörgerät in dem Heim abhanden gekommen war, wovon mich natürlich auch niemand in Kenntnis setzte.

2 Tage vor seiner Beerdigung bekam ich per Post eine Kopie der Todesanzeige von meiner Schwester, worauf ich sie anrief. Ich fragte sie warum sie, worum sie mein Vater gebeten hatte, mich nicht angerufen hätte.
Sie antwortete: "Ich habe Dir doch die Broschüre geschickt." Vor Kurzem erhielt ich dann vom Nachlassgericht einen Bogen, in dem ich Vermögenswerte eintragen sollte und bat meine Schwester, da sie die Unterlagen in Verwahrung hat,mir beim Eintragen zu helfen bzw. mir die Unterlagen auszuhändigen, damit ich die Werte eintragen und an das Nachlassgericht senden könne.

Sie teilte mir schriftlich mit, dass ich von ihr keine Hilfe erwarten könne und ich sie weder anrufen noch ihr schreiben solle.

Ich rief ihren Mann an und teilte ihm mit, dass ich das Nachlassgericht wegen diesen Verhaltens in Kenntnis setzen werde und auf ein Mal bekam ich den Bogen heute ausgefüllt zurück inkl. einer Kopie eines Testaments, das auf ein Mal aus dem Nichts auftaucht, wobei sie als Alleinerbin eingesetzt ist und mir lediglich ein Pflichtteil zustehe. Ehrlich gesagt, zweifle ich an der Echtheit dieses notariell beglaubigten Testaments, das von meinen Vater weder unterschrieben, noch der Grund der fehlenden Unterschrift, noch Zeugen benannt wurden.

Nun meine Frage:

1.) Macht es Sinn dieses Testament beim Nachlassgericht anzufechten?

Wenn ja. Was muss dieses Schreiben beinhalten?

2.) Ist mir Einsicht in das Original-Testament gestattet?

Wenn ja. An wen muss ich mich wenden?

Wäre für jegliche Hilfe Ihrerseits sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Sie können als Tochter des Verstorbenen Einsicht in das Testament bei dem Nachlassgericht nehmen. Dieses Recht steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie tatsächlich auf den Pflichtteil und Ihre Schwester als Alleinerbin eingesetzt worden sein sollte. Denn auch als Pflichtteilsberechtigte haben Sie ein berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in dasTestament.

Wenden Sie sich hierzu unter Darlegung Ihres Verwandtenverhältnisses zu Ihrem verstorbenen Vater (Geburtsurkunde, Personalausweis) an das Nachlassgericht. Das ist dasjenige Amtsgericht, in dessen Bezirk Ihr Vater zuletzt seinen Wohnsitz hatte.

Wollen Sie das Ihnen nun zugegangene Testament anfechten, so können Sie dies innerhalb eines Jahres. Die Anfechtung des Testaments müssen Sie gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Wenden Sie sich hierzu an die dortige Geschäftsstelle/Rechtsantragsstelle. Dort wird man Ihre Anfechtungserklärung zu Protokoll nehmen. Das weiter Verfahren wird sodann von Amts wegen eingeleitet.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

Weiterführende Frage zur Testamentsanfechtung

(5.4.2011)


Guten Tag.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

2 Fragen hätte ich noch:

1.: Ist es überhaupt rechtens, dass mein Vater auf der notariellen Abschrift nicht eigenhändig unterschrieben hat?
2.: Sollte ich als Tochter nicht über die Testamentseröffnung in Kenntnis gesetzt werden?

Ich wurde nämlich zu keiner Zeit darüber informiert bzw. wann und wo diese stattgefunden haben soll.
Meine Schwester sandte mir lediglich eine Kopie des angeblichen Testaments per Post zu.

Vielen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann


Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es auf der Abschrift eines noatriellen Testaments nicht. Erlangt das Nachlassgericht Kenntnis von einem Todesfall, so eröffnet es von Amts wegen ein bei Gericht hinterlegtes Testament. Hierzu werden sämtliche Beteiligten von dem Gericht unter Übersendung einer Ablichtung des Testamentes angeschrieben.

Ist dagegen kein Testament bei Gericht hinterlegt (öffentliches Testament), so kann - wie in Ihrem Fall - ein Testament dem Gericht vorgelegt werden (privates Testament). Dieses wird sodann von dem Nachlassgericht in gleicher Weise eröffnet und den Beteiligten bekannt gegeben.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt