Frage zur Berechnung Pflichtanteil Testament
Testament:
- Guthaben 94.711 Euro
- Darlehen von Erblasser zu Lebzeiten an mich 7.750 Euro
- Lebensversicherung 5.068,49
- Beerdigungskosten 6.000 Euro
Ich habe Pflichtteilsrecht.
Wie hoch (in Ziffern) ist mein Pflichtanteil?
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Sind Sie neben der Ehefrau Ihres verstorbenen Vaters die einzige nächste Angehörige, so würde Ihr gesetzlicher Erbteil 1/2 der Erbschaft betragen, soweit Ihr Vater mit seiner Frau in gesetzlicher Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Ihr Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, mithin 1/4 des Erbes.
Die Beerdigungskosten hat nach § 1968 BGB der Erbe zu tragen, also die Ehefrau Ihres Vaters. Dieser Betrag ist daher von dem Nchlass in Abzug zu bringen. Bei der Lebensversicherung gilt, dass diese nur dann in den Nachlass fällt, wenn Ihr Vater bezugsberechtigt war. War eine dritte Person als Bezugsberechtigte(r) eingesetzt, fällt die Lebensversicherungssumme nicht in den Nachlass.
Das Ihnen gewährte Darlehen müssen Sie sich dann auf Ihren Pflichtteil anrechnen lassen, wenn Ihr Vater Ihnen dieses unter der Bestimmung zugewendet hat, dass dieses auf Ihren Pflichtteil anzurechnen ist. Hierzu kann - ebenso wie zur Lebensversicherung - mangels näherer Angaben keine abschließende Aussage getroffen werden.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt