Meine Frage
Hallo,
habe folgende Frage.
Mein Nachbar hat ohne meine Genehmigung an meiner Garage (an der Dachrinne) eine Antenne angebracht. Siehe Fotos.
Ich habe ihn gebeten diese zu entfernen – macht er aber nicht und meint dabei diese Antenne würde über seinem Grundstück hängen deswegen darf Sie dort bleiben.
Darf ich selber diese Antenne entfernen wenn mein Nachbar dies nicht tut?
Was kann ich machen damit er diese Antenne abbaut?
MfG
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr gehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Durch das Anbringen der Antenne ohne Ihren Willen hat Ihr Nachbar sich einer verbotenen Eigenmacht schuldig gemacht und zugleich eine Besitzstörung im Sinne des § 859 BGB sowie eine Eigentumsstörung im Sinne des § 1004 BGB begangen. Ihnen stehen hiergegen entspechende Beseitigungsansprüche gegen den Nachbarn zu. Sie sollten Ihren Nachbarn zunächst unter Hinweis auf diese Rechtslage und unter Setzung einer knappen Frist von zwei Tagen zur unverzüglichen Beseitigung der Antenne auffordern.
Zur Meidung etwaiger Schadensersatzforderungen, denen Sie sich bei unsachgemäßer Entfernung der Antenne aussetzen könnten, sollten Sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist nicht sogleich von Ihrem - grundsätzlich bestehendem - Selbsthilferecht Gebrauch machen und die Antenne selbst entfernen. Dies könnte zu einer unnötigen Eskalation der Situation führen.
Sie sollten vielmehr schon in dem oben erwähnten Schreiben ankündigen, dass Sie nach Ablauf der gesetzten Frist unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf unverzügliche Beseitigung der Antenne erwirken werden, um den gestörten Rechtsfrieden wiederherzustellen. Kündigen Sie dem Nachbarn zudem an, dass er sämtliche dadurch bedingten Kosten - insbesondere solche, die durch die Vollstreckung der einstweiligen Verfügung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden - wird tragen müssen. Sichern Sie im Übrigen zusätzliche Beweise. Neben der Fotodokumentation sollten Sie Bekannte oder andere Nachbarn bitten, sich als Zeugen zur Verfügung zu halten.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt