Jacke in der Reinigung kaputt gegangen 


Meine Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine hochwertige, völlig intakte Daunenjacke (1 Jahr alt) in die Reinigung gegeben. Diese Jacke wird durch einen Innenreißverschluß und außen durch drei Krebelknöpfe verschlossen.
Bei der Abholung wurde mir die Jacke mit zwei abgerissenen Knebelknöpfen und den dazugehörigen Befestigungsschlaufen ohne Kommentar übergeben.
Wer haftet für die aufgetretenen Schäden bzw. muss für die Reparaturkosten aufkommen?

Mit freundlichen Grüßen

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Der Abschluss Ihres Vertrages mit dem Betrieb über die Reinigung der Jacke ist als Werkvertrag im Sinne der §§ 631ff. BGB einzuordnen, denn Ihr Vertragspartner schuldete Ihnen einen bestimmten Erfolg - nämlich die Reinigung der Jacke.

Wenn der Reinigungserfolg als solcher auch eingetreten sein mag, und die geschuldete Werkleistung somit mängelfrei erbracht worden sein sollte, hat der Betrieb gleichwohl für die Beschädigungen an Ihrer Jacke in vollem Umfang einzustehen. Denn der Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer in Fällen wie dem Ihren auch dazu, mit der ihm anvertrauten Sache sorgsam umzugehen und sie vor jeder Art von Beschädigungen oder Substanzverlusten zu bewahren. Diese Obhuts- und Schutzpflichten hat der Betrieb verletzt, und die Pflichtverletzung ist auch schuldhaft erfolgt, denn die Beschädigungen sind in der Risikosphäre und im Verantwortungsbereich des Reinigungsbetriebs eingetreten. Es haftet der Inhaber des Betriebs für die Schäden unmittelbar, und er kann sich dieser Haftung auch nicht durch Verweis auf angestellte Mitarbeiter und deren Verschulden entziehen. Für das etwaige Verschulden von Mitarbeitern hätte der Betriebsinhaber in gleicher Weise einzustehen wie für eigenes Verschulden.

Sie sollten daher den Betrieb unter Darlegung der hier erläuterten Rechtslage schriftlich auffordern, seine Ersatzpflicht für die Beschädigungen an Ihrer Jacke anzuerkennen. Setzen Sie in dem Schreiben für die Abgabe dieses Anerkenntnisses eine Frist von 10 Tagen, und kündigen Sie zuglech an, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist Ihre Ersatzansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen werden.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt