Frage zum Datum der Abfindungszahlung
Guten Tag.
laut einem Gerichtsurteil muß mir der Arbeitgeber eine Abfindung am 30.6.2011 zahlen.
Kann, im gegenseitigem Einvernehmen, die Abfindungszahlung rechtlich unbedenklich, auf den 1.1.2012 festgelegt werden? Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich einig!
Vielen Dank
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Um eine für Arbeitnehmer günstigere steuerliche Gestaltung zu ermöglichen, ist es grundsätzlich zulässig, die Fälligkeit der Abfindung auf das Folgejahr zu verschieben. Da die Besteuerung der Abfindung stets von ihrem tatsächlichen Zufluss bei dem Arbeitnehmer abhängt, muss die Abfindung unter solchen Bedingungen auch erst im Folgejahr versteuert werden.
Grundsätzlich muss die Abfindung daher nicht auch in dem Jahr geleistet werden, in welchem das Arbeitsverhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien beendet wird.Die zwischen Ihnen und Ihrem AG vorgesehene Abfindungsvereinbarung begegnet deshalb keinen rechtlichen Bedenken.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt