Meine Frage
Das Thema ist recht spezifisch. Es wäre sehr hilfreich, wenn mir jemand zumindest sagen könnte, welches Amt dafür zuständig oder wer die Ansprechperson in diesem Fall ist.
Wenn ich als Privatperson einen Dienstleistungsvertrag mit einem baltischen Unternehmen (z.B. lettischen oder litauischen) abschliesse und dieses mir eine Haushaltshilfe entsendet, was muss ich beachten, damit es legal ist? Dürfen es alle Unternehmen machen oder gibt es best. Beschränkungen (z.B. Erlaubnis oder Lizenz)?
Zum Thema Weisungsgebundenheit wurde ich schon informiert, ich weiss aber nicht, ob die Unternehmen, die diese Leistung anbieten, das auch tatsächlich dürfen. Wir haben einen Pflegefall in der Familie und aus diesem Grund brauchen wir eine Haushaltshilfe. Wie geht man am besten vor? Der deutsche Zoll hat mir heute mitgeteilt, dass es nicht legal wäre, aber es gibt viele Firmen in De, die genau das vermitteln. Ist das denn nun legal oder nicht?
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir dabei weiter helfen könnten!
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüssen,
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Auch wenn einige wenig seriöse Anbieter auf dem Pflegemarkt damit werben, so ist die Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte nicht legal. Legal ist die Vermittlung von Haushaltshilfen aus Mitgliedsstaaten der EU. Diese dürfen aber keine Pflegedienste ausführen, weil es sich dann nicht mehr um Hauhaltshilfen handeln würde.
Sie sollten sich an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) wenden, deren Webseite Sie hier aufrufen können:
http://www.ba-auslandsvermittlung.de/
Dort können Sie den Antrag auf Zuweisung einer Haushaltshilfe aus dem Ausland stellen. Die Bundesagentur für Arbeit wird sich dann um eine Vermittlung bemühen. Wird sie auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht fündig, sucht sie im Ausland nach einer Haushaltshilfe. Sie können sich aber auch unmittelbar an die für Sie örtlich zuständige Agentur für Arbeit zwecks Erteilung eines Vermittlungsauftrages wenden.
Abzuraten ist dagegen von Dienstleistern, die insbesondere im Internet mit der angeblichen Vermittlung ausländischer Pflegekräfte werben und hierfür entsprechende Provisionen verlangen. Da die Beschäftigung solcher Pflegekräfte verboten ist, setzen Sie sich unter Umständen dem Risiko aus, hierfür belangt zu werden.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt