Nebentätigkeit während Hartz 4 


Meine Frage

Ich bin im Moment arbeitsuchend und beziehe Hartz 4.
Ich habe vor als Affiliate durchzustarten, also Produkte im Internet über Affiliatenetzwerke zu bewerben. Ich habe beim Arbeitsamt einen Nebenjob als IT-Dienstleister gemeldet. Die wollen jetzt einen Vertrag sehen, sowie Kontoauszüge, wie muss ich weitervorgen, damit alles dem Recht entspricht?
Und kann ich bei sowas eventuell irgendeine finanzielle Unterstützung bekommen?
Das Problem ist das ich so gut wie gar kein Geld habe und nicht weiterkomme, weil Beratungen Geld kosten.
Danke für eine Antwort

Mit freundlichen Grüßen

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, der ARGE während des laufenden Bezuges von ALG II jede Nebentätigkeit anzuzeigen. Gehen Sie einem Nebenjob nach, so steht Ihnen ein monatlicher Freibetrag von 100 Euro zu. Erzielen Sie mit Ihrem Nebenjob monatlich 400 Euro, so ist zunächst dieser Freibetrag in Abzug zu bringen. Von den restlichen 300 Euro Ihres Nebenverdienstes werden sodann weitere 20% anrechnungsfrei gestellt, so dass im Ergebnis 160 Euro nicht bei der Regelsatzberechnung berücksichtigt werden. Die verbleibenden 240 Euro Ihres 400-Euro-Jobs würden dann jedoch mit Ihrem ALG II-Regelsatz (359 Euro) verrechnet werden. Das bedeutet, dass Ihr Regelsatz sich auf monatlich 119 Euro (359 Euro minus 240 Euro) ermäßigen würde.

Um diese Berechnungen vornehmen zu können, muss die ARGE Ihre Vertragsunterlagen zu der Nebentätigkeit einsehen können. Sie sollten daher der Behörde zeitnah die entsprechenden Unterlagen vorlegen.

Finanzielle Förderung ist für Bezieher von ALG II-Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung möglich. Hierzu können Sie gegebenenfalls einen Bildungsgutschein erhalten, wenn für das Berufsfeld, in dem Sie sich betätigen wollen, förderfähige Weiterbildungsangebote bestehen sollten. Um diese Frage abschließend zu beantworten, müssen Sie sich zunächst an Ihren Sachbearbeiter bei der ARGE wenden. Dort wird auch zu klären sein, ob Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen für die Erteilung des Bildungsgutscheines im Einzelnen erfüllen.

Sprechen Sie Ihren Fallmanager auf Ihre Absicht an, sich im Affiliate-Marketing zu betätigen. Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der ARGE gut vor, denn je besser Sie sich dort präsentieren, umso größer sind erfahrungsgemäß auch Ihre Chancen auf einen Bildungsgutschein. Es empfiehlt sich für Sie daher auch, dass Sie Ihre IT-Kenntnisse mittels aussagefähiger Unterlagen belegen können. Zudem sollten Sie ein ausgereiftes Konzept vorweisen können, aus dem ersichtlich ist, wie genau Sie sich Ihre Tätigkeit in diesem Bereich vorstellen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt