Gehaltserhöhung 


Meine Frage zur vereinbaren Gehaltserhöhung

Vor ein paar Tagen habe ich mit meinem Abteilungsleiter eine
Gehaltserhöhung schriftlich über einen Beurteilungsbogen fixiert.

Leider hat dieser nur wenige Tage später Gekündigt. (Den Beurteilung
hatte er noch an unsere Personalabteilung weitergereicht)

Ist diese Gehaltserhöhung weiterhin gültig?

Oder kann mein Betrieb diese Erhöhung verweigern.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

 

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Soweit Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine Gehaltserhöhung geeinigt haben, ist diese auch bindend. Die nunmehr erfolgte Kündigung nimmt dieser Einigung nicht ihre Rechtswirksamkeit.

Abweichendes würde nur dann gelten, wenn es zur Wirksamkeit der Gehaltserhöhung noch der Zustimmung weiterer Vorgesetzter bedurft hätte und die Gehaltserhöhung daher unter einem entsprechenden Zustimmungsvorbehalt stand.

Hatte dagegen Ihr Abteilungsleiter grundsätzlich die Befugnis, mit Wirkung für den Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung mit Ihnen auszuhandeln, ändert auch die Kündigung nichts an deren Rechtswirksamkeit. Unter diesen Bedingungen bleibt der Arbeitgeber vielmehr auch nach der ausgesprochenen Kündigung an die mit Ihnen vereinbarte Gehaltserhöhung gebunden.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann