Erwerbminderungsrente und Abfindung 


Frage zu Erwerbminderungsrente und Abfindung

Eine Freundin von mir hat 30 Jahre in einer Firma gearbeitet, bis sie krank wurde und die Erwerbsminderungsrente einreichen musste.

Auf ihre Frage nach einer Abfindung für 30 Jahre fleißiges arbeiten, bekam sie zur Antwort:"Wer in Rente geht bekommt keine Abfindung" ! Ist das in Ordnung?

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Wenn die Zahlung einer Abfindung arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart wurde, ist sie auch an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen. Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer in Rente geht, steht der rechtswirksam vereinbarten Abfindungsvereinbarung und der sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers nicht entgegen.

Anspruch auf eine Abfindung besteht aber nur, soweit tatsächlich eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Denn einen gesetzlich festgelegten Abfindungsanspruch gibt es nicht. Eine Ausnahme besteht nur für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz. Diese Voraussetzungen liegen hier aber nicht vor.

Besteht also eine vertragliche Abfindungsvereinbarung, kann Ihre Freundin diese auch dann einfordern, wenn sie in Rente geht.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt