In letzter Zeit mussten etliche Investoren, die ihr Geld in geschlossene Schiffsfonds investiert haben zum Teil hohe Verluste hinnehmen. Eventuell besteht jetzt die Möglichkeit für Anleger erlittene Verluste mithilfe anwaltlicher Hilfe zurückzufordern. Auch wenn der Weg über das Gericht nicht gerade günstig ist, besteht immerhin eine realistische Chance seine Verluste zumindest etwas wieder auszugleichen. Vorab sollte man sich allerdings mit seinem Anwalt zusammensetzen, um so zu prüfen, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht Rückzahlungen bzw. Entschädigungen zu bekommen.
Chancen auf Erfolg
Jahrelang hat der Markt mit Schiffsbeteiligungen geboomt. Doch seit Beginn der weltweiten Finanzkrise sind die Umsätze bei vielen Schiffsfonds drastisch eingebrochen. Etliche Anleger mussten aus diesem Grund in vergangener Zeit hohe Verluste hinnehmen. Nun raten vereinzelnd Anwälte dazu, die Anbieter vor Gericht zu bringen, um so vielleicht zumindest einen kleinen Teil zurückerstattet zu bekommen.
Doch man sollte keinesfalls denken, dass man die Verluste, die in letzter Zeit hingenommen werden mussten, komplett zurückgezahlt bekommt. Möchte man sein verlorenes Geld mit gerichtlicher Hilfe zurückbekommen, ist es wichtig, dass man die Vorwürfe mit Beweisen stützen kann. Ist dies nicht möglich hat man natürlich auch so gut wie keine Chancen auf Erfolg. In jedem Fall ist deshalb zu beachten, dass ein Erfolg vor Gericht nicht zugesichert ist. Es ist also gut möglich weitere Verluste zu erleiden, wenn man bedenkt, welche Kosten für Anwalt und Gericht zusätzlich entstehen.
Durchschnittsanleger
Die Schiffsbranche hat in vergangener Zeit nicht nur Großinvestoren, sondern auch "normale" Durchschnittsanleger gereizt, die in der Regel zwischen 10.000 und 20.000 Euro in Schiffsbeteiligungen investiert haben. Da diese Schiffsbeteiligungen vor allem für Kleinanleger besonders attraktiv waren, sind nun nicht nur die Großanleger, sondern hauptsächlich die durchschnittlichen Anleger geprellt, die zum Beispiel auf eine zusätzliche Rente gehofft haben.
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