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Fördermöglichkeiten der Immobilienfinanzierung


By Geld Magazin - Posted on 25 September 2008

Wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, muss unter Umständen nicht die gesamte Finanzierung allein auf die Beine stellen. Auf Bundes- und Landesebene gibt es etliche Förderprogramme, mit deren Hilfe bei der Finanzierung viel Geld gespart werden kann. Bevor mit dem Vorhaben gestartet wird, sollte sich jeder Bauherr nach den möglichen Förderprogrammen erkundigen. Hier ist Eigeninitiative gefragt.

KfW-Förderprogramme

Die KfW vergibt auf Antrag zinsgünstige Baukredite und fördert damit insbesondere den Bau von Niedrigenergiehäusern. Dafür gibt es ein extra Wohneigentumsprogramm, das mit bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten unterstützt. Einzige Voraussetzung ist dabei, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Auch für den Bau einer Photovoltaikanlage stellt die KfW Fördermittel in Form von besonders günstigen Baukrediten zur Verfügung. Die Kreditvergabe ist nicht an die Einkommensverhältnisse der Bauherren gebunden und im ersten Jahr sind die KfW-Kredite tilgungsfrei. Für die Beantragung dieser Mittel muss sich der interessierte Bauherr an eine Bank wenden, denn eine direkte Kreditvergabe über die KfW erfolgt nicht.

Das Wohnraumförderungsgesetz

Auch die Bundesländer unterstützen Bauvorhaben durch zinsverbilligte Baukredite bis zu bestimmten Einkommensgrenzen. Sie vergeben zinsgünstige Baukredite und Zuschüsse, allerdings sind die Mittel jährlich begrenzt. Die Bedingungen sind in den Bundesländern individuell geregelt, allerdings gilt grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von bis zu 15 Prozent und ein bestimmter Höchstsatz bei den Gesamtkosten für das Bauvorhaben.

Die Vergaberichtlinien bevorzugen Familien mit schwerbehinderten Familienmitgliedern sowie Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die aus bestimmten Gründen ihr Wohneigentum aufgeben mussten. Die Anträge müssen immer vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages oder vor Baubeginn gestellt werden. Für die Gewährung der Förderung gelten bestimmte Einkommensgrenzen und ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Insbesondere bei diesen Fördermitteln ist Eile bei der Antragstellung geboten, die Mittel, die Bund und Länder bereitstellen, sind immer nur auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Sind alle Mittel vergeben, kann diese Förderung nicht genutzt werden.

Der Lastenzuschuss

Wer seine Immobilie selbst bewohnt hat einen Rechtsanspruch auf einen Lastenzuschuss, wenn es trotz der bestehenden Zuwendungen Probleme bei der finanziellen Belastung gibt.
Wie hoch der zu zahlende Lastenzuschuss ist, ist abhängig von den Familien- und Einkommensverhältnissen, von der Höhe der zu tilgenden Raten und davon, wie die Immobilie ausgestattet ist. Die Anträge dafür müssen beim Wohngeldamt gestellt werden.

Die Steuervergünstigung

Eine Steuervergünstigung kann in besonderem Maße relevant sein, wenn der Bauherr in ein Objekt investiert, das saniert werden muss oder wenn es sich um ein Baudenkmal handelt.
Wer so eine Immobilie selbst nutzt, kann über einen Zeitraum von 10 Jahren 9 Prozent der Kosten als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

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