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Vermögenswirksame Leistungen VL

Im Tarifvertrag eines jeden Arbeitnehmers ist verankert, ob der ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen überhaupt besteht. Ist das der Fall, muss der Arbeitnehmer nichts weiter tun, als einen entsprechenden Sparplan abzuschließen und diesen dem Arbeitgeber vorzulegen, daraufhin erfolgen dann die monatlichen Zahlungen. Zusätzlich fördert der Staat bestimmte Sparverträge, indem er die sogenannte Arbeitnehmersparzulage zahlt.

Bei den vermögenswirksamen Leistungen gibt es zwei Bereiche, die gefördert werden.

Besonders wird die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds gefördert, weil Aktienfonds ideal für einen langfristigen Vermögensaufbau im Rahmen der Altersvorsorge geeignet sind. Die VL kann auch genutzt werden, um ein vorhandenes Bauspardarlehen zu tilgen.

Entschließt sich der Arbeitnehmer für das Investmentsparen, wird das nach dem 3. Vermögensbeteiligungsgesetz auf eine Sparrate von maximal 400,00 Euro im Jahr mit 18 Prozent gefördert, das entspricht einem Maximalbetrag von 72,00 Euro. Dazu kann der Arbeitnehmer das Investmentsparen nutzen. Die vermögenswirksamen Leistungen sind in Aktienfonds oder Dachfonds anzulegen oder der Arbeitnehmer beteiligt sich am Unternehmen seines Arbeitgebers.

 

Eine andere Möglichkeit bietet das Bausparen, nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz. Beim Bausparen werden Beträge bis zu 470,00 Euro im Jahr staatlich mit 9 Prozent jährlich gefördert. Dazu muss nur bei einer Bausparkasse ein entsprechender Bausparvertrag abgeschlossen werden. Allerdings wird die staatliche Förderung nur einem bestimmten Personenkreis in Abhängigkeit vom Einkommen gewährt. Ledige dürfen maximal 17.900,00 Euro zu versteuerndes Gehalt haben und Ehepaare bis zu 35.800,00 Euro. Das zu versteuernde Einkommen wird durch Werbungskosten und Sonderausgaben verringert, sodass das Jahresbrutto durchaus darüber liegen kann.

 

Weiterhin wird noch differenziert nach Kindern, sind Kinder im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen. Wer die staatliche Förderung optimieren möchte, der kombiniert einfach beide Sparformen miteinander und nimmt am Investmentsparen und am Bausparen teil. So kann, Berechtigung für die Sparzulage immer vorausgesetzt, die maximale staatliche Förderung erreicht werden. Arbeitnehmer, die entsprechende Verträge abschließen, können so über den Zeitraum von sechs Jahren bei eigenen Sparleistungen von 870,00 Euro pro Jahr immerhin insgesamt 685,80 Euro vom Staat für die Altersvorsorge dazubekommen.

 

Wer aufgrund der finanziellen Situation nur die Möglichkeit hat, eine Sparform zu nutzen, der sollte sich aufgrund der höheren Förderung für den Fondssparplan in Aktien entscheiden. Von der Investmentgesellschaft bekommt der Arbeitnehmer mit der Bestätigung für die Eröffnung seines Depots eine entsprechende Mitteilung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist, somit wird gesichert, dass der Arbeitgeber weiß, wo die Beträge aus den vermögenswirksamen Leistungen einzuzahlen sind. Übernimmt der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag der vermögenswirksamen Leistungen, sollte der Arbeitnehmer diesen durch eigene Leistungen aufstocken, die Arbeitnehmersparzulage wird auch gezahlt, wenn der Arbeitnehmer einen Teil davon oder auch die volle Höhe aus seinem eigenen Einkommen bestreitet.

In diesen Fällen behält der Arbeitgeber den Teil des Lohnes ein und überweist an die jeweilige Fondsgesellschaft. Mit seiner jährlichen Steuererklärung kann der Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage beim zuständigen Finanzamt beantragen, dazu bekommt er von der Investmentgesellschaft oder der Bausparkasse eine Depotaufstellung und eine Bescheinigung.

Die Sparzulage selbst wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst am Ende der Vertragslaufzeit nach sechs Jahren und der Sperrfrist ist diese fällig. Andere Anlageformen wie ein Banksparplan, die betriebliche Altersvorsorge oder eine Lebensversicherung bekommen keine weiteren Zulagen vom Staat, sind aber auch attraktiv, insbesondere dann, wenn aufgrund eines höheren Einkommens kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.