Konto mit Pfändungsschutz 


Das Konto mit Pfändungsschutz oder P-Konto bzw. Pfändungsschutzkonto wurde zum 01.07.2010 eingeführt. In Anbetracht der Tatsache, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr eine enorme Bedeutung hat und Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist, hat der Gesetzgeber eine Lösung geschaffen, die Schuldnern die Möglichkeit bietet. Ihr Konto vor Pfändung und damit vor Kündigung deswegen vonseiten der Bank rechtzeitig zu schützen.

Das Konto mit Pfändungsschutz beantragen

Schuldner, die damit rechnen müssen, dass Gläubiger ihr Konto pfänden lassen wollen, können seit Juli 2010 die Möglichkeit nutzen, ihr vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dazu muss ein Antrag bei der kontoführenden Bank gestellt werden. Die Banken dürfen die Umwandlung nicht ablehnen. Die Umwandlung vom regulären Girokonto in ein Konto mit Pfändungsschutz ist kostenlos.

Auf dem P-Konto werden Zahlungseingänge, unabhängig welcher Art, bis zur Höhe des individuellen Pfändungsfreibetrages von Pfändung freigestellt und somit dem Zugriff der Gläubiger von vornherein entzogen. Von den Banken dürfen dann nur noch Überschussbeträge, die über die Pfändungsfreigrenzen hinausgehen, an die Gläubiger abgeführt werden.

Jeder Verbraucher hat das Recht auf ein P-Konto. Wobei hier die Betonung auf „ein“ liegt. Führen Ehepaare ein Gemeinschaftskonto, kann daraus auch nur ein P-Konto werden.

Das Pfändungsschutzkonto mit eingeschränkter Nutzung

Ein P-Konto wird in der Regel nicht kostenlos geführt. Außerdem müssen die Kontoinhaber damit rechnen, dass ihnen die Hausbank den Dispositionskredit, sofern vorhanden, entzieht und vorhandene Kreditkarten einzieht. Manche Banken schränken auch die Nutzungsbedingungen für die EC-Karte ein, mit der dann kein Bargeld am Automaten abgehoben werden kann und die sich dann auch nicht mehr zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen einsetzen lässt.

Über die Nutzung des Girokontos als P-Konto ergeht im Zusammenhang mit der Einrichtung auch eine Meldung an die Schufa. Die soll verhindern, dass sich Verbraucher mehrere P-Konten einrichten, der Scorewert soll nach Aussagen der Schufa nicht darunter leiden.

Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler ist das neue Pfändungsschutzkonto eine Errungenschaft, ihr Einkommen war bis dato vor Pfändung nicht geschützt.